Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird nun auch in anderen Teilen der Welt zum Vorbild genommen.
In Europa herrschte in den letzten Wochen und Monaten große Aufregung über das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), deren Entstehungsgeschichte unter anderem Blog Arbeit und Technik intensiv begleitet wurde. So wurden Vorwürfe erhoben, die gesetzlichen Neuerungen, die die DSGVO mit sich brachte, würden große bürokratische Hürden insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen aufstellen. Die Vorteile für Einzelpersonen, die sich nun unmittelbar auf die Bestimmungen der Verordnung berufen und ihre Rechte in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten besser durchsetzen können, wurden oftmals weniger diskutiert.
Für stärkeren Datenschutz wurde kampagnisiert…
Inzwischen scheinen die Inhalte der DSGVO jedoch bereits über das Gebiet der Europäischen Union hinaus auszustrahlen. Die Verordnung wird in anderen Teilen der Welt geschätzt und zum Vorbild für ähnliche legislative Maßnahmen genommen. So konstituierte sich in den vergangenen Monaten im US-Bundesstaat Kalifornien eine BürgerInneninitiative und machte sich für ein strengeres Datenschutzrecht auf bundesstaatlicher Ebene stark. Der Auslöser für die Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz war der Initiatorin zufolge ein privates Gespräch mit einem Google-Mitarbeiter. Dieser habe eingeräumt, die Menschen würden sich wohl stärker um ihre Privatsphäre sorgen, wenn ihnen bekannt wäre, was Google alles über sie weiß.
Gefordert wurde insbesondere ein Widerspruchsrecht zum Verkauf von NutzerInnendaten durch Technologieunternehmen wie Google oder Facebook an Dritte sowie eine Verantwortlichkeit jener Unternehmen für den Fall von data breaches. Zudem sollte NutzerInnen gegenüber offengelegt werden, welche ihrer Daten verarbeitet und an wen sie verkauft werden. Entsprechend ablehnend reagierten die zu einem Teil auch in Kalifornien ansässigen Technologiekonzerne und starteten unter hohem finanziellem Aufwand eine Gegenkampagne.
…und dieser letztlich auch umgesetzt.
Unter dem Druck der Initiative wurde im vergangenen Juni tatsächlich der California Consumer Privacy Act of 2018 beschlossen und soll mit 2020 in Kraft treten. Mit einer im Vergleich zu den Forderungen der Initiative nicht unwesentlichen Änderung: Unternehmen müssen bloß Auskunft darüber geben, an welche „Kategorie“ von Unternehmen NutzerInnendaten weiterverkauft werden, die EmpfängerInnen der Daten müssen jedoch nicht benannt werden.
Zumindest im Sinne der KonsumentInnen werden ab 2020 in Kalifornien also die Regeln über den Datenschutz gestärkt. Zwar werden die hohen Standards, die von der EU-DSGVO vorgegeben werden, nicht erreicht und insbesondere auch nicht dieselbe Fülle an individuellen Rechten gewährt. Immerhin wird künftig aber auch in Kalifornien für Unternehmen, die mit dem Verkauf von NutzerInnendaten Geschäfte machen, der Rechtfertigungsdruck steigen.
Dieser Beitrag ist unter http://arbeitundtechnik.gpa-djp.at erstmals erschienen.