Dominik H.* arbeitete bei einer Firma für IT-Solutions als Vertreter
im Außendienst. Zusätzlich zum Grundgehalt war in seinem Dienstvertrag
bei Zielerreichung eine Prämie vereinbart, die bis zu 50
Prozent seines Gehalts ausmachte.
Als Dominik H. dann aber gekündigt wurde und man ihn für die
Zeit der Kündigungsfrist von zwei Monaten freistellte, weigerte sich
das Unternehmen, ihm Provisionen zu zahlen, da er ja – logischerweise
– seine Verkaufsziele nicht mehr erreichen konnte.
Das langjährige GPA-Mitglied nahm das nicht so einfach hin und
kam zur Beratung in die Rechtsabteilung. „Nach einer ersten Intervention
beim Arbeitgeber bot uns dieser eine lächerlich kleine
Summe als Ausgleich an, sodass uns nichts anderes übrig blieb, als
mit einer Klage zu drohen“, so Mag. Nicole Purgar.
Das Unternehmen lenkte dann letztendlich ein, da es einen Prozess
vor dem Arbeitsgericht vermeiden wollte und zahlte seinem ehemaligen
Angestellten 4.000 Euro pro Monat Provision nach.
„Ich bin wirklich froh, dass ich GPA-Mitglied bin. Mein monatlicher
Beitrag ist eine gute Versicherung und lohnt sich absolut“, ist Dominik
H. sehr zufrieden mit dem Ergebnis.