Einkommensbericht

Alle zwei Jahre müssen Unternehmen mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen einen Einkommensbericht verfassen. Dieser dokumentiert das Geschlechterverhältnis im Unternehmen, sowie die Durchschnittsgehälter nach Geschlecht. Der Einkommensbericht geht an an den Betriebsrat oder muss im Betrieb aufgelegt werden.