Der Steuerfreibetrag liegt bei 12.000€ jährlich für ArbeitnehmerInnen und 11.000€ für Selbstständige. Dieser Teil ist das steuerliche Existenzminimum und von der Lohnsteuer ausgenommen.
Der Steuerfreibetrag liegt bei 12.000€ jährlich für ArbeitnehmerInnen und 11.000€ für Selbstständige. Dieser Teil ist das steuerliche Existenzminimum und von der Lohnsteuer ausgenommen.