In den vergangenen Jahren wurden Fortschritte bei der Gleichstellung von Männern und Frauen gemacht. Vieles steht noch an.
Auch in diesem Jahr haben Frauenorganisationen auf der ganzen Welt am 8. März den Weltfrauentag begangen. Historisch ist er in der Zeit um den Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen entstanden. Trotz mittlerweile in der Verfassung verankertem Wahlrecht für beide Geschlechter bestehen in Österreich noch immer teils gravierende Ungleichbehandlungen zwischen Frauen und Männern – vor allem bei den Einkommen.
Für die GPA-djp ist die Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiges Schwerpunktthema, das sich in der kollektivvertraglichen Politik widerspiegelt. In mehr als 100 Kollektivvertragsverhandlungen konnte die GPA-djp in den letzten zwei Jahren die Anrechnung von Karenzzeiten durchsetzen – zuletzt im Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Pflegebereich. Neben der jetzt vereinbarten vollen Anrechnung bei der Elternkarenz werden in dieser Frauenbranche viele Beschäftigte von Lohn- und Gehaltserhöhungen um 2,5 Prozent profitieren. Im Kollektivvertrag der EVU wurde erreicht, dass Frauen bei der Bezahlung von Kinderzulagen gegenüber Männern nicht mehr benachteiligt werden.
Niedrige Einkommen erhöhen
Ein gutes Mittel zur Verringerung der Einkommensschere zwischen Frauen und Männern ist eine Erhöhung der niedrigen Gehaltsstufen. Die GPA-djp hat bereits für 1 Mio. Beschäftigte 1.500 Euro Mindestgehalt erreicht. Der Kollektivvertrag Handel ist ein wesentlicher Schritt zur Einkommensgerechtigkeit. Neben der Verankerung des Mindestgehalts von 1.500 Euro brutto ab 2015 wurde die korrekte Bezahlung der Beschäftigten beim Wiedereinstieg nach der Elternkarenz kollektivvertraglich außer Streit gestellt und auch eine verbesserte Anrechnung von nicht facheinschlägigen Vordienstzeiten für die Gehaltseinstufung erreicht.
Wichtige Hinweise auf mangelnde Einkommensgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen geben die statistischen Einkommensberichte. Sie erleichtern den BetriebsrätInnen das Aufspüren von Benachteiligungen. Auch die verpflichtenden Gehaltsangaben in Stelleninseraten sowie der Gehaltsrechner des Frauenministeriums, der mittlerweile mehr als eine Million Zugriffe hatte, machen Einkommensunterschiede transparenter.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
„Wir wissen aus vielen Studien und der betrieblichen Erfahrung, dass die Unterbrechung der Berufstätigkeit viele Risiken und auch finanzielle Nachteile bringt, von denen Frauen stärker als Männer betroffen sind“, so Ilse Fetik, Bundesfrauenvorsitzende der GPA-djp. Es gilt daher, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern. Erfreulicherweise soll neben der Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2010 im Juli 2014 auch die längst fälligen Erhöhung der Familienbeihilfe in Kraft treten. Darüber hinaus ist mit Jänner 2016 und 2018 eine Erhöhung um je 1,9 Prozent vorgesehen.
Um die EU-Vorgaben (die sogenannten „Barcelona-Ziele“) von 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Betreuungseinrichtungen zu erfüllen, startete die Bundesregierung eine Ausbauoffensive von Kinderbildungseinrichtungen. Die Diskussion um eine Gesamtschule für alle 6- bis 14-Jährigen ist im Gange. „Ein weiterer wesentlicher Schritt zur Gleichstellung muss sein, das Mutterschutzgesetz auf freie Dienstnehmerinnen auszuweiten“, fordert Fetik. Das 16-wöchige Beschäftigungsverbot rund um die Geburt und der Kündigungsschutz sind ein essenzieller Schutz für schwangere Frauen, der ihre ArbeitgeberInnen und AuftraggeberInnen daran hindert, sie durch Druck zum längeren Arbeiten zu zwingen. Aus diesem Grund unterstützt die GPA-djp geschlossen die Forderung, die in der Interessengemeinschaft work@flex entstanden ist, und vertritt diese mit aller Vehemenz.
Handlungsbedarf
Bis zum Ziel einer völligen Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft gäbe es enormen Handlungsbedarf: Nach wie vor verdienen Männer um 30 Prozent mehr als Frauen, während Frauen den Großteil der Haushaltsaufgaben und Betreuungspflichten übernehmen. Bei der Erwerbsarbeit sieht es anders aus: 54,6 Prozent der unselbstständig beschäftigten Frauen waren 2012 voll erwerbstätig, bei den Männern waren es 92,3 Prozent.
Die ungleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit führt zu einem Teufelskreis und öffnet die Einkommensschere noch weiter: Um Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bekommen, arbeiten viele Frauen Teilzeit. Manchmal, weil sie gar keine anderen Jobangebote bekommen, manchmal, weil Betreuungsangebote für Kinder und Pflegebedürftige fehlen, manchmal weil sie gesundheitliche Einschränkungen erleben und manchmal auch aus persönlichem Interesse. Teilzeitarbeit kann aber schwerwiegende Nachteile mit sich bringen. Der Arbeitszeitumfang beeinflusst wesentlich die Höhe des Einkommens sowohl in der Berufs- als auch in der Pensionsphase. Mit der Einführung des neuen Pensionskontos wird das erstmals transparent. Auch die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten stehen damit in Zusammenhang. Tendenziell haben Teilzeitbeschäftigte – und das sind mehrheitlich Frauen – weniger Chance auf Aus- und Weiterbildung und damit qualifizierte, gut bezahlte Aufgabenstellungen. Nur sehr selten bieten Unternehmen auch Teilzeitbeschäftigten die Möglichkeit, eine Führungsaufgabe zu übernehmen.
Dies wiederum zementiert die Zuständigkeit im Privatbereich für (unbezahlte) Haushaltstätigkeiten und Kinderbetreuung ein. Die GPAdjp berät Betroffene in wesentlichen Fragen, die beim Umstieg von Vollzeit auf Teilzeitbeschäftigung unbedingt überlegt werden sollten. Die Einkommensgerechtigkeit und dadurch die reale Gleichstellung der Geschlechter kann nur durch gleichzeitige Umsetzung von gesetzlichen, kollektivvertraglichen und betrieblichen Maßnahmen Realität werden. Ein wichtiger Aspekt dabei ist für die GPA-djp auch die Aufwertung von traditionellen Frauenbranchen und eine gesellschaftliche Diskussion von Arbeitsbewertung.
Infos zum Gehaltsrechner unter: www.gehaltsrechner.gv.at