Wir beantworten wichtige Fragen rund um das Thema Mindestlohn – wo er geregelt ist, wie hoch er ist und was den Unterschied zwischen einem gesetzlichen und einem kollektivvertraglichen Mindestlohn ausmacht.
Wo ist der Mindestlohn geregelt und wie hoch ist er?
In Österreich ist der Mindestlohn bzw. das Mindestgehalt für die ArbeitnehmerInnen in den Kollektivverträgen geregelt, manchmal auch in Mindestlohntarifen. Wie hoch der Mindestlohn ist, hängt davon ab, welcher Kollektivvertrag zur Anwendung kommt und variiert daher unter Umständen relativ stark.
Nach aktuellen Schätzungen verdienen ca. 420.000 Menschen in Österreich (hochgerechnet auf Vollzeit) unter 1.700 Euro im Monat (1.310 Euro netto), etwa 300.000 liegen noch unter 1.500 Euro (1.198 Euro netto) und 50.000 unter 1.300 Euro (1.094 netto).
Zwei Drittel der Beschäftigten mit Einkommen unter 1.500 Euro sind Frauen. Der hohe Frauenanteil ist wenig überraschend, wenn man sich die Einkommensverteilung nach Branchen betrachtet. Mindesteinkommen unter 1.500 Euro gibt es etwa noch bei FloristInnen, Beschäftigten in der Reinigung oder der Personen- und Güterbeförderung. Im März 2017 erreicht wurden die 1.500 Euro bei Speditionen. Im Hotel- und Gastgewerbe sowie in der Textilindustrie wird es ab 2018 keine Löhne und Gehälter unter 1.500 Euro mehr geben. Die FriseurInnen werden 2019 nachziehen. Im Zuständigkeitsbereich der GPA-djp sind es noch die freien Berufe (ÄrztInnen in einigen Bundesländern sowie RechtsanwältInnen und NotarInnen), die ihren Angestellten Mindestgehälter über 1.500 Euro vorenthalten, außerdem Teile des Gewerbes.
Warum fordert die Gewerkschaft aktuell so vehement die Anhebung der Mindestlöhne und Gehälter?
Aktuell würde die Anhebung der Mindestlöhne einen wichtigen konjunkturellen Impuls geben, da durch die Anhebung niedriger Löhne die Inlandsnachfrage angeregt wird. Die Anhebung leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen: In den Branchen, in denen der Mindestlohn unter 1.500 bzw. 1.700 Euro liegt, arbeiten besonders viele Frauen. Niedrige Einkommen sind zudem von der Teuerung besonders betroffen. Höhere Mindestlöhne tragen auch zur Armutsbekämpfung bei. Laut Statistik Austria (EU-SILC-Erhebung 2015) sind in Österreich 302.000 Personen armutsgefährdet, obwohl sie arbeiten. Das sind acht Prozent der Erwerbstätigen. Betroffene haben trotz Erwerbstätigkeit und inklusive etwaiger weiterer Einkommen im Haushalt sowie Sozialleistungen ein Gesamteinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle von 997 Euro netto für einen Einpersonenhaushalt. Ohne Miteinbeziehung der Sozialleistungen wären sogar 606.000 erwerbstätige Personen armutsgefährdet.
Die Gewerkschaften fordern einen Mindestlohn von 1.700 Euro, die Regierung will nur 1.500?
Die Erreichung von 1.500 Euro ist ein wichtiger Zwischenschritt. Dass die Regierung angekündigt hat einzugreifen, sollten die Arbeitgeber nicht zu diesem Schritt bereit sein, zeigt bereits Wirkung. Aus Sicht der Gewerkschaften darf es jedoch keine Arbeit geben, die bei Vollzeitbeschäftigung nicht mindestens 1.700 Euro brutto wert ist. Das sind nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung ca. 1.310 Euro netto – ein absolutes Minimum für ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut.
Warum sind die Gewerkschaften gegen einen gesetzlichen Mindestlohn?
Ein gesetzlicher Mindestlohn zur Absicherung eines Mindestniveaus ist in Österreich unter anderem deshalb nicht notwendig, weil die Kollektivvertragsabdeckung 98 Prozent beträgt. Der Nachteil einer gesetzlichen Regelung wäre, dass nur die niedrigsten Lohn- und Gehaltsgruppen erfasst wären. Kollektivverträge hingegen regeln alle Gruppen und berücksichtigen Qualifikation, Einsatzgebiet und Dienstalter. In Krisenzeiten könnten Parteien auch gegen den Willen der Gewerkschaften die Mindestlöhne senken. Die Stärke des jetzigen Systems ist, eine gesamtwirtschaftlich orientierte Lohnpolitik umzusetzen und zugleich auf kurzfristige Besonderheiten einer Branche Rücksicht nehmen zu können.
Profitieren auch Teilzeitbeschäftigte von einer Anhebung?
Von einer kollektivvertraglichen Erhöhung der Löhne und Gehälter profitieren selbstverständlich auch Teilzeitbeschäftigte.
Warum treffen die Sozialpartner nicht einfach eine Vereinbarung, die für alle Branchen gilt?
Es ist schwierig, eine kollektivvertragliche Regelung über alle Branchen hinweg abzuschließen, weil die Bedingungen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der einzelnen Branchen sehr unterschiedlich sind. Kollektivverträge sind immer auf die jeweilige Arbeitssituation maßgeschneidert. Die Gestaltungskompetenz der Verhandlungspartner soll in den einzelnen Branchen erhalten bleiben. Gibt es in einzelnen Branchen keine Einigung, bleibt die Möglichkeit, einen Generalkollektivvertrag mit der Wirtschaftskammer abzuschließen. Ein solcher stand vor zehn Jahren schon einmal im Raum, als es um die Umsetzung von 1.000 Euro Mindestlohn ging. Letztlich erfolgte die Umsetzung dann aber doch auf Ebene der einzelnen Branchen.
Was passiert mit den Bereichen, für die die die Wirtschaftskammer nicht zuständig ist – wie etwa Ärzte oder Rechtsanwälte?
Mit den betroffenen Verbänden (im Fall der GPA-djp sind dies die Ärztekammern und die Rechtsanwaltskammern der Bundesländer) werden laufend Gespräche geführt. Sollten die Bemühungen um eine Anhebung der Mindestgehälter erfolglos bleiben, könnte das Instrument der Satzung zur Anwendung kommen. Eine Satzung wird vom Bundeseinigungamt vorgenommen und erweitert den Geltungsbereiches eines Kollektivvertrages. Sie stellt sicher, dass ArbeitnehmerInnen, die nicht von einem Kollektivvertrag erfasst sind, die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen bekommen, wie im Kollektivvertrag vorgesehen. Dieses Instrument könnte per Gesetz noch ausgeweitet werden, sodass es auch anwendbar wird, wenn ein Kollektivvertrag über eine bestimmte Anzahl von Jahren nicht angepasst wurde.
Es gibt Ökonomen, die sagen, dass höhere Mindestlöhne Arbeitsplätze gefährden?
Die bisherigen Erfahrungen, etwa mit der Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland ,sprechen eine andere Sprache. Die positive volkswirtschaftliche Gesamtwirkung wird dabei oft unterschätzt. Die Branchen, die tatsächlich von Standortverlagerungen betroffen sind, sind auch nicht unbedingt jene, die von einer Erhöhung der Mindestlöhne auf 1.500 Euro betroffen wären. Eine geringe Bezahlung ist auch nicht einfach darauf zurückzuführen, dass die betreffenden Beschäftigten weniger produktiv sind. Eine geringe Bezahlung drückt die Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt aus. Durch höhere Mindestlöhne und -gehälter wird verhindert, dass Arbeitgeber ihre bessere Verhandlungsposition ausnutzen können, um möglichst wenig zu zahlen.