Offene Zukunft für Uber

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Ist Uber in Österreich bald Geschichte?

Eines der größten und bekanntesten Unternehmen der sogenannten Plattformökonomie ist Uber, das in Österreich hauptsächlich mit seinen Personenbeförderungsdienstleistungen vertreten ist. Über die Uber-App können sehr einfach und vor allem preisgünstig Fahrten angefordert werden. Trotzdem ist Uber umstritten und wird auch juristisch aus unterschiedlichen Richtungen bekämpft. Erst kürzlich musste Uber in Österreich seinen Dienst vorübergehend für einige Tage einstellen. Aber warum steht Uber eigentlich in der Kritik?

Wie funktioniert Uber eigentlich?

Das Grundkonzept von Uber bildet die Durchführung von Fahraufträgen durch Privatpersonen – international wird dieses Modell unter dem Titel „UberPOP“ vermarktet und ist in Österreich nicht zulässig. Hierzulande erfolgt die Abwicklung mithilfe von Mietwagenunternehmen: Geht ein Fahrtauftrag über die Uber-App ein, wird dieser an ein Mietwagenunternehmen bzw. dessen LenkerInnen weitergeleitet, die den Fahrgast anschließend abholen und zum zuvor bekannt gegebenen Fahrtziel bringen („UberX“). Die LenkerInnen kennen dabei zum Zeitpunkt der Annahme eines Auftrages das Fahrtziel noch nicht, sondern erfahren dieses erst, sobald der/die Passagierin einsteigt und das in der App der LenkerIn bestätigt wird. Anschließend muss der durch die App vorgegebenen Route bis zum Zielort gefolgt werden. Nach Abschluss der Fahrt werden der Fahrgast und der/die LenkerIn von der App aufgefordert, sich jeweils gegenseitig durch die Vergabe von 1-5 Sternen zu „bewerten“. Der Fahrtpreis wird bereits im Vorfeld errechnet, von der Plattform festgelegt und ist häufig deutlich niedriger als bei einer klassischen Taxifahrt. Die Abrechnung erfolgt durch Uber automatisiert über das Kreditkartenkonto des/der KundIn.

Wofür wird Uber kritisiert?

Zunächst sind traditionelle Taxiunternehmen über den Markteintritt von Uber verärgert – sie fürchten wohl vielfach Umsatzeinbußen und halten das Geschäftsmodell von Uber auch aus gewerberechtlichen Gründen für unzulässig. Tatsächlich ist die Tätigkeit von Uber stark mit jener eines Taxiunternehmens zu vergleichen – üblich sind etwa kurzfristig bestellte Fahrtaufträge auf kurzen Strecken und nicht die lange Vorausbestellung einer Fahrt (wie im Mietwagengewerbe üblicherweise der Fall). So konnte der Taxianbieter Taxi40100 bereits wiederholt Strafen gegen Uber wegen des Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung erwirken. Außerdem wurden Zahlungen bisher über eine niederländische Gesellschaft abgewickelt – und daher vermutlich auch nicht in Österreich versteuert. Bis vor kurzem verfügte Uber in Österreich nicht einmal über einen Betriebssitz.

Aber auch aus arbeitsrechtlicher Sicht wird Kritik an Uber geübt. Grundsätzlich besteht Uber weltweit darauf, Fahrten ausschließlich zu vermitteln, nicht aber selbst anzubieten, geht also davon aus, dass die LenkerInnen als Selbständige tätig sind. Uber selbst biete gar keine Transportdienstleistungen an, sondern sei bloß für die technische Infrastruktur verantwortlich.

Dem haben britische Arbeitsgerichte im bereits länger andauernden Rechtsstreit Aslam, Farrar ua. gegen Uber widersprochen und die Londoner Lenker nicht als selbstständige Unternehmer, sondern als sogenannte „workers“, die sich am ehesten mit arbeitnehmerInnenähnlichen Personen vergleichen lassen, qualifiziert. Uber würde genaue Vorgaben im Hinblick auf die Art der Leistungserbringung machen, weshalb nicht von einer selbstständigen Tätigkeit der LenkerInnen auszugehen sei. Der Europäische Gerichtshof stellte überdies in einer Entscheidung fest, dass von Uber Verkehrsdienstleistungen angeboten werden und nicht bloß Onlinedienste. Auch in Österreich könnte es sich im Hinblick auf die LenkerInnen um ArbeitnehmerInnen oder um überlassene Arbeitskräfte handeln. Relevant ist das vor allem aufgrund der Entlohnung: Vom Fahrtpreis wird ein bestimmter Prozentsatz von Uber als „Vermittlungsgebühr“ einbehalten – die Verdienste der LenkerInnen sind damit oft sehr niedrig.

Wie sieht der status quo aus?

Infolge einer weiteren Gerichtsentscheidung, wonach Uber in Österreich eine Niederlassung errichten und eine Gewerbeberechtigung erlangen müsse, stellte Uber seinen Dienst in Österreich vor kurzem vorübergehend ein. Mittlerweile ist Uber wieder zurück, hat eine Niederlassung in Wien errichtet – und tritt gewerberechtlich als Reisebüro auf.

Erst vor wenigen Wochen wurde außerdem eine auch als „lex Uber“ bezeichnete Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes beschlossen, wonach die bisher getrennt geführten Gewerbe Taxi und Mietwagen zusammengelegt und ab September 2020 von einem neuen, einheitlichen Personenbeförderungsgewerbe abgelöst werden. Insbesondere das bisherige System der freien Preisgestaltung von Uber könnte damit Geschichte sein. Dann ist fraglich, ob Uber seine Dienste in Österreich weiter anbieten wird. International macht Uber jedenfalls riesige Verluste: alleine im zweiten Quartal lag der Verlust des Unternehmens bei über fünf Milliarden Dollar.

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