Megaskandal: Betriebsratskandidatin von Douglas fristlos entlassen

Betriebsratskandidatin Sabrina E. (rechts) mit ihrer GPA-djp-Rechtsvertreterin Verena Weilharter. Gemeinsam haben sie schon einmal vor Gericht gegen Douglas gewonnen.
Foto: GPA-djp-Öffentlichkeitsarbeit, Edgar Ketzer

Erst kürzlich hat Sabrina E. vor dem Arbeits- und Sozialgericht Recht bekommen und ihre Kündigung durch das Parfümerieunternehmen Douglas wurde als gegenstandslos erklärt, weil diese im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl stand.

Gemeinsam mit KollegInnen hatte sie im Sommer 2019 versucht, eine Wahl im Unternehmen zu initiieren. Sabrina hat nach dem Gerichtsurteil angekündigt, sich nun weiterhin für die Gründung eines Betriebsrates im Unternehmen einzusetzen. Nun erfolgte die fristlose Entlassung durch die Geschäftsführung von Douglas, was mit geschäftsschädigendem Verhalten begründet wurde.

Gefragt, gelobt, gekündigt.

Sabrina E. arbeitete bei der Konkurrenz – 2018 wurde sie für das Unternehmen Douglas abgeworben. Mehrfach lobte die Geschäftsleitung ihr Engagement und die hohen Verkaufszahlen. Eine sehr beliebte Douglas-Mitarbeiterin – bis zu dem Tag als Sabrina E. im Juni 2019 einen Betriebsrat gründen wollte. „In meiner Filiale habe ich gesehen, dass vieles nicht ganz korrekt abläuft“, berichtet Frau E. „Das reichte von fragwürdigen Kündigungen bis zur Missachtung von Brandschutz-Gesetzen und Taschen- wie Spint-Kontrollen mit dem Zentralschlüssel. Und es gab keine einzige Stelle, an die sich das Personal wenden konnte.“ Mit dem Betriebsrat wollte Sabrina E. für die ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit schaffen, „sich jemand anvertrauen zu können, der nicht bloß im Sinne des Unternehmens agiert“ und damit auch das von Angst geprägte Klima verbessern. Mit Unterstützung der GPA-djp wusste E. genau, was bei einer Betriebsratsgründung wichtig ist und worauf sie achten muss.

Dass sie sich deshalb gemeinsam mit anderen KollegInnen zusammentat, um sich gewerkschaftlich zu organisieren, wurde vom Unternehmen ganz und gar nicht geschätzt und schon gar nicht gelobt. „Am 24. August wurden wir von der Gebietsleitung ins Büro gerufen“, erinnert sich die Frau E. „Uns wurde gesagt, wir würden Unruhe verbreiten. Wir wurden gekündigt und noch am selben Tag dienstfrei gestellt.“ Das vermeintliche Unruhe stiften diente der Geschäftsführung auch als holprige Begründung für die Kündigung.

Von Lob zu Tadel

Ein harter Schlag, doch die grundlos gekündigte Vorzeigemitarbeiterin ließ sich nicht mundtot machen. Der Leitung machte Sabrina E. auch gleich deutlich, dass sie sich auf die Gewerkschaft verlassen könne und wisse, wie sie sich verteidigen werde. Die GPA-djp übernahm die Rechtsvertretung der betroffenen MitarbeiterInnen und brachte beim Arbeitsgericht Klage gegen die Kündigungen wegen „verpöntem Motiv“ ein.

Erschreckende Verhältnisse

Eine im Zuge der Kündigungen von der GPA-djp initiierte Befragung, eine eigene Hotline wurde eingerichtet, förderte besorgniserregende Zustände bei der Parfümerie-Kette zutage: gut 84 Prozent der Befragten beklagen einen Personalmangel bei Douglas, fast jede/r zweite AnruferIn berichtete, keine Zuschläge für Mehr- und Überstunden zu bekommen, jede/r Dritte bekommt den Dienstplan nicht rechtzeitig. Dass die aufgezeichneten und die tatsächlich geleisteten Stunden nicht übereinstimmen, geben sogar 19 Prozent an. Und ganze 89 Prozent der Befragten wünschen sich einen Betriebsrat in ihrem Unternehmen. Auch der Gesamtbetriebsrat von Douglas Deutschland hat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di Handel eine Resolution beschlossen, in der sie sich voll mit den österreichischen KollegInnen solidarisieren.

Zweistündige Befragung vor Gericht 

Etwas mehr als ein halbes Jahr hat das Gerichtsverfahren gedauert. Drei Verhandlungsrunden waren notwendig, ehe es zu einem Urteil kam. Von der zuständigen Richterin wurde Sabrina E. eingehend befragt: musste dabei über berufliche Ambitionen, MitarbeiterInnen-Gespräche, über Einzelheiten der Kündigung und über den Versuch einer Betriebsratsgründung Auskunft geben. „Die Richterin hat häufig nachgehakt“, erzählt E.

„Ich kann mich auf die GPA-djp verlassen, ich bin nicht alleine“

Sabrina E.

Die Firma Douglas wiederum bestritt einen Zusammenhang mit der Betriebsratsgründung. Stattdessen soll Sabrina E. die Filialleiterin gemobbt und Gerüchte über sie verbreitet haben – allerdings konnten weder KollegInnen noch die Filialleiterin selbst diese Anschuldigungen bestätigen.

Das Gericht kam daher zum Urteil, dass die Kündigung durch das Unternehmen wegen der geplanten Betriebsratsgründung erfolgt und deshalb gegenstandslos ist. Sabrina E. wollte ins Unternehmen zurück kehren und mit Hilfe der GPA-djp doch noch einen österreichweit agierenden Betriebsrat bei Douglas gründen. Eine engagierte Frau, die sich nicht unterkriegen lässt und Vorbildwirkung hat. 

Die Geschäftsführung sieht das allerdings anders. Die empfinden das Engagement von Sabrina E. als „geschäftsschädigend“ haben und haben sie fristlos entlassen. „Wir sind fassungslos, dass das Unternehmen zu solchen Methoden greift. Das ist unter jeder Kritik und gefährdet die demokratische Kultur. Wenn es geschäftsschädigend sein soll, sich als MitarbeiterIn öffentlich für die Einsetzung einer gesetzlich vorgesehenen Interessensvertretung auszusprechen, dann ist das eindeutig ein Signal, das die Beschäftigten einschüchtern soll. Offenbar hatte man solche Angst, dass die Initiative Erfolg haben könnte, dass man zu so einem drastischen Mittel greift. Wir werden die Entlassung selbstverständlich gerichtlich anfechten und werden auch alle Möglichkeiten ausloten, wie trotzdem eine Wahl im Unternehmen stattfinden kann.  Die Beschäftigten von Douglas fordern wir auf, sich mit uns in Verbindung zu setzen, sollte es zu Einschüchterungen oder anderen Missständen kommen“, stellt die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber fest. Sie ergänzt: „Gerade in Zeiten der Corona-Krise braucht es Solidarität und Zusammenhalt, nicht undemokratische Führungsmethoden von vor hundert Jahren.“

   Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Kündigung, bei der Fristen einzuhalten sind, und einer fristlosen Entlassung, die bei Vorliegen schwerwiegenden Verfehlungen erfolgen kann und sofort ausgesprochen werden muss. Die Auseinandersetzung wird sich damit in die Länge ziehen, doch Sabrina E. und KollegInnen wissen: „Ich kann mich auf die GPA-djp verlassen, ich bin nicht alleine“.

In diesem Video spricht Sabrina E. über den Fall Douglas:

Hier erklärt GPA-djp Rechtsschützerin Verena Weilharter die rechtlichen Grundlagen des Falls Douglas:

Auch auf Facebook haben wir zum Fall informiert. Dort informieren wir auch laufend über die neuesten Entwicklungen im Fall Douglas.

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