Das Budget 2021 kurz analysiert

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Trotz steigender Ausgaben fehlen Mittel für Arbeitsmarkt, Gesundheit und Klima. Wir analysieren das Budget der türkisgrünen Regierung und erklären, wo es noch Nachbesserungen braucht.

Das Budget weist nach 2020 (28,4 Milliarden Euro) auch 2021 (21 Milliarden Euro) ein massives, größtenteils konjunkturbedingtes Defizit aus. Der Maastricht-Saldo auf gesamtstaatlicher Ebene wird krisenbedingt bei -9,5 Prozent des BIP liegen, 2021 wird ein Defizit von -6,3 Prozent des BIP erwartet. Die Schuldenquote wird krisenbedingt 2020 bzw. 2021 wieder auf 84 bzw. 84,8 Prozent des BIP ansteigen.

Eine kurze Einschätzung

Obwohl die Lage am Arbeitsmarkt dramatisch ist, findet sich im Budget lediglich die „Corona-Arbeitsstiftung“ als Maßnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Hier werden 700 Millionen Euro bis 2022 angeführt, wobei konkret nur 522 Millionen Euro budgetiert sind. Daher ist davon auszugehen, dass der Rest aus den Arbeitsmarktrücklagen gedeckt werden soll. Diese Mittel würden dann aber für das normale Förderbudget des AMS in den kommenden Jahren fehlen.

Weitere dringend notwendige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie z.B. eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes oder öffentliche Beschäftigungsprogramme für Langzeitarbeitslose sind nicht ersichtlich. Für die Kurzarbeit (Phase III) sind 2021 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Darüber hinaus, d.h. für ein Nachfolgemodell nach März 2021, sind jedoch keine Mittel ersichtlich. Für zusätzliches Personal im AMS sind für die Jahre 2021 bis 2023 jeweils 25 Millionen Euro veranschlagt – das reicht jedoch nicht aus, um die aufgrund der gestiegenen Anforderungen notwendige Personalausstattung gewährleisten zu können. Insgesamt können die Maßnahmen zum Arbeitsmarkt somit keinesfalls als „großer Wurf“ bezeichnet werden bzw. werden diese sicherlich nicht ausreichen, um die Arbeitslosigkeit nachhaltig zu senken.

Klimaschutz unterdotiert

Positiv ist, dass mehr Geld für den Klimaschutz vorgesehen wird: Zusätzliche 220 Millionen Euro landen 2021 etwa im Topf für Klima, Umwelt und Energie. Die nun insgesamt 681 Millionen Euro fließen unter anderem in die thermische Sanierung und sollen den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen sowie den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Weitere zusätzliche 100 Millionen Euro sind im Bereich der Technologieförderung veranschlagt. Diese Maßnahmen sind zwar ausdrücklich zu begrüßen, reichen aber nicht aus, um den Herausforderungen des Klimawandels gerecht zu werden bzw. hinsichtlich der Erreichung der Klimaziele einen großen Schritt voran zu kommen.

Obwohl von Bundesminister Anschober vor kurzem für 2021 eine Pflegereform angekündigt wurde und klar ist, dass in diesem Bereich in den nächsten Jahren ein massiver Personalbedarf herrschen wird (bis 2030 fehlen über 70.000 Vollzeitstellen!), sind diese Herausforderungen im Budget kaum abgebildet. Lediglich knappe 100 Millionen Euro sind für die Bereiche Pflege, Menschen mit Behinderung, Armutsbekämpfung, Pflegesicherung und Umsetzung der Task Force Pflege vorgesehen.

Hinsichtlich des Personalstandes des Bundes ist eine Aufstockung geplant, diese kommt jedoch fast ausschließlich dem Innenministerium zu Gute. Für die seit Jahren unterbesetzte Justiz werden hingegen lediglich 28 zusätzliche Planstellen voraussichtlich nicht ausreichen. Eine Aufstockung von PolizistInnen ohne korrespondierende Aufstockung in der Justiz kann eine weitere Verlängerung der Verfahrensdauern mit sich bringen.

Kein Hilfspaket für die Gesundheitskasse

Für die Krankenversicherung, die durch die Wirtschaftskrise erhebliche  Einnahmenausfälle  zu erleiden hat, wurde immer wieder eine dringend notwendige finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. Ein Hilfspaket für die ÖGK ist allerdings im Budget nicht vorgesehen!

Im Zuge der Corona-Krise wurden zahlreiche Maßnahmen getroffen, die Unternehmen begünstigen (Übernahme von Haftungen bzw. Garantien, Abgabenstundungen, Verlustrücktrag, Investitionsprämien, Fixkostenzuschuss etc). Diese belasten natürlich auch dementsprechend das Budget. Zu kritisieren ist, dass keine weiteren Maßnahmen zur Entlastung der ArbeitnehmerInnen vorgesehen sind. So hat Finanzminister Blümel zwar in seiner Budgetrede angekündigt, dass an der zweiten Etappe der Steuerreform (Absenkung der zweiten und dritten Tarifstufe) festgehalten wird, diese ist jedoch im Budget nicht eingepreist. D.h. die Gegenfinanzierung von ca. 2,5 Milliarden Euro ist somit offen. Die Frage der Gegenfinanzierung der Krisenkosten bleibt überhaupt weitgehend unbeantwortet. Dringend notwendige Änderungen in der Steuerstruktur (Millionärssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, echte Digitalsteuer), die zum einen das Budget entlasten und zum anderen die Finanzierung des Wohlfahrtstaates gerechter machen würden, fällen leider zur Gänze.

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