Arbeitsrecht: Bespitzelung bei Sports direct

Überwachung am Arbeitsplatz ist immer öfter Thema von Beratungen. (Foto: StockPhotoPro - Fotolia)
Überwachung am Arbeitsplatz ist immer öfter Thema von Beratungen. (Foto: StockPhotoPro – Fotolia)

Ein kranker Mitarbeiter wurde von Detektivbüro mittels GPS-Ortungsgerät überwacht.

Hohe Wogen schlug im Jänner ein Fall von Mitarbeiterüberwachung beim Diskonter Sports direct, über den das Magazin profil ausführlich berichtete. „Die vom profil veröffentlichen Praktiken der Überwachung von Beschäftigten durch Detektivbüros im Auftrag von Unternehmen sind ungesetzlich und verstoßen gegen die Menschenwürde. Wir fordern an erster Stelle den Sportartikelhändler Sports Direct auf, derartige Bespitzelung von Beschäftigten sofort einzustellen“, verlangte daher umgehend der GPA-djp-Vorsitzender Wolfgang Katzian. Konkret schilderte profil den Fall einer besonders menschenverachtenden Überwachung eines Beschäftigten, der sich wegen eines Burn-outs in einem Langzeitkrankenstand befand. Der Mann war dann von einem Privatdetektiv beschattet worden, den der Arbeitgeber Sports direct engagiert hatte. Auf das Auto des Mitarbeiters wurde für einige Tage ein GPS-Ortungsgerät montiert. Dann kam es zu einer fristlosen Entlassung des Mitarbeiters. Der Detektiv war engagiert worden, um dem Mitarbeiter genesungswidriges Verhalten und damit Krankenstandmissbrauch nachzuweisen. So wollte der Arbeitgeber die „Fristlose“ begründen.

Die GPA-djp stellte in jüngster Zeit in ihrer Beratungstätigkeit fest, dass solche ungesetzlichen Praktiken der Überwachung und Bespitzelung gehäuft vorkommen. „Wir unterstützen jeden Betroffenen bei der Durchsetzung seiner Rechte. Wir gehen auch davon aus, dass im konkreten Fall der Sports Direct-Beschäftigte, der vor Gericht von der GPA-djp vertreten werden wird, Recht bekommen wird und die Entlassung zurück genommen werden muss“, so die Regionalgeschäftsführerin der GPA-djp Wien, Barbara Teiber. Sowohl die Praktiken von immer mehr Unternehmen als auch die Rolle von Detektivbüros, die offenbar in dieser Form der Überwachung ein neues Geschäftsfeld entdecken, sollten der Wirtschaftskammer als deren Interessenvertretung nicht gleichgültig sein, sagt Wolfgang Katzian: „Es liegt auch in der Verantwortung der WKO, ethische Kriterien in der unternehmerischen Tätigkeit einzumahnen und diese menschenunwürdige und ungesetzliche Bespitzelung von Menschen einzustellen.“

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