Sie setzen sich im Betrieb für die Interessen der Lehrlinge und der jugendlichen ArbeitnehmerInnen ein: Die JugendvertrauensrätInnen. 2011 traten einige Neuerungen in Kraft.
JugendvertrauensrätInnen – kurz JVR – sind die Interessenvertretung der jungen Menschen im Betrieb. Mit Jahresbeginn 2011 wurde die gesetzliche Grundlage für ihre Wahl geändert. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Sobald in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 jugendliche ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, muss ein JVR als betriebliche Interessenvertretung für die jungen Menschen gewählt werden. Als jugendliche ArbeitnehmerInnen gelten alle Beschäftigten unter 18 und seit 1. Jänner nun auch alle Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bisher galten auch Lehrlinge nur bis zu ihrem 18. Geburtstag als jugendliche ArbeitnehmerInnen. „Durch die neue Regelung wird es daher in wesentlich mehr Betrieben möglich sein, einen Jugendvertrauensrat zu wählen, da sich viele Jugendliche erst mit 17 oder 18 entscheiden eine Lehre zu beginnen“, freut sich GPA-djp Bundesjugendvorsitzender René Pfister.
Neu ist außerdem, dass nun alle ArbeitnehmerInnen als JugendvertrauensrätIn des Betriebes gewählt werden können, die das 23. Lebensjahr – bisher: das 21. Lebensjahr – noch nicht vollendet haben. „Auch hier eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten, da nun auch ältere Lehrlinge als JVR kandidieren können“, meint Pfister.
Ablauf der Wahl
Um eine JVR-Wahl abhalten zu können, muss zuerst eine Jugendversammlung einberufen und durchgeführt werden. Dabei wird ein Wahlvorstand gewählt und die jugendlichen ArbeitnehmerInnen werden über die Wahl informiert. Danach müssen Wahlvorschläge eingebracht und die Wahl vorbereitet (WählerInnenverzeichnis, Stimmzettel, Wahlurnen) werden. Die eigentliche Wahl findet erst 4 Wochen nach der Jugendversammlung statt.
Die Rechte und Pflichten der JVR entsprechen im Wesentlichen denen eines Betriebsratsmitglieds: Sie vertreten die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen im Betrieb. Neu ist, dass JVR nun auch zu den BR-Sitzungen einzuladen sind – bislang war das keine Verpflichtung für den Betriebsrat. Sie können Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung machen.
Erfahrungen sammeln
Wozu einen JVR wählen? „Ganz einfach“, erklärt René Pfister, „da nur Personen unter 23 Jugendvertrauensrat werden können, sind diese in der gleichen Altersgruppe wie die Kollegen, die sie vertreten sollen. Das bedeutet, sie wissen wo der Schuh drückt und verstehen die Anliegen ihrer Kolleginnen sehr gut.“ Pfister, heute Betriebsrat bei der AUA und einst selbst JVR, sieht das vor allem auch als gute Schule für Demokratieverständnis und Interessenvertretung: „Manchmal werden JugendvertrauensrätInnen im späteren Arbeitsleben auch selbst Mitglied des Betriebsrates und können dort ihre Erfahrungen und ihr Wissen einbringen!“