Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Notstandshilfe, beim Arbeitslosengeld und bei der Mindestsicherung dürften unmittelbar bevorstehen. 121.000 Arbeitslose könnten betroffen sein.
Über die Details kursierten in den letzten Tagen vor allem in den Boulevardmedien unterschiedliche Versionen. Die einen berichteten über eine paktierte Einigung von Türkis-Blau in Sachen Zugriff auf das Vermögen Langzeitarbeitsloser. In einer anderen bestritt der Vizekanzler, dass dies jemals Plan der Regierung gewesen sei und meinte, es werde eine Versicherungsleistung auch bei einem Arbeitslosengeld II geben.
Dass es der Regierung mit der Abschaffung der Notstandshilfe durchaus ernst ist, dafür spricht auch eine am 10.11.2018 bekannt gewordene interne Studie des WIFO. Dieses errechnet offenbar im Auftrag des Sozialministeriums die genauen Auswirkungen der Reform. Erste Ergebnisse dieser Berechnungen zeigen, dass besonders Arbeitslose mit einer langen Versicherungsdauer betroffen sein könnten. 121.000 Arbeitslose könnten im neuen System keine Leistung mehr erhalten. Etwa 37.000 davon wären Menschen mit Behinderungen. Dazu kämen 6.000 Jugendliche und 61.000 Personen, die nur einen Pflichtschulabschluss haben.
Die Zusicherungen des Vizekanzlers und der Sozialministerin, die am Montag, 12.11. in einer Presseaussendung versicherte, es werde keine Abschaffung der Notstandshilfe geben, stehen einigermaßen in Widerspruch zu den durchaus konkret formulierten Vorhaben im Regierungsprogramm (Seite 143), die in den Bereichen Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung gravierende Verschlechterungen erwarten lassen. Die Leistungshöhe in der Arbeitslosenversicherung soll degressiv gestaltet, die Notstandshilfe abgeschafft und in die Arbeitslosenversicherung integriert werden. Eine längere Beitragszahlung soll die Dauer des Bezuges von Leistungen erhöhen. Nach einer gewissen Zeit des Leistungsbezuges würden Langzeitarbeitslose in die Mindestsicherung fallen, was für Betroffene bedeutet, dass der Anspruch auf Leistungen mit der Verwertung ihres Vermögens verbunden ist und ihnen so bei Langzeitarbeitslosigkeit keine oder eine nur sehr geringe Unterstützung zustehen würde. Eigentum bis zu einem Wert von 4.200 Euro müsste also zunächst verwertet werden, bevor ein Leistungsanspruch genutzt werden kann. Das betrifft etwa einAuto, ein Sparbuch oder ein Schrebergartenhaus. De facto würde das die Einführung von Hartz IV in Österreich bedeuten. Die Abschaffung der Notstandshilfe würde auch eine Kostenverschiebung hin zu den Ländern bewirken, die ArbeitgeberInnen würden einmal mehr von der Finanzierung entlastet. Auch verfassungsrechtlich ist die Überführung der Notstandshilfe in die Mindestsicherung mehr als umstritten. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer verweist im Standard auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach die Notstandshilfe ein „vermögenswertes“ Recht“ sei. Da die Gewährung der Notstandshilfe an Beitragszahlungen an die Arbeitslosenversicherung gebunden ist, sei sie keine Sozial-, sondern eine Versicherungsleistung und in erworbene Versicherungsansprüche könne der Staat nicht einfach eingreifen.
Die Stoßrichtung der geplanten Änderungen soll nach der Erklärung von Türkis-Blau der Verhinderung von Missbrauch gelten. Erfolgen soll dies durch Leistungskürzungen und einer Umgestaltung des bisherigen Sicherungssystems. Auch wenn in der medialen Vermarktung MigrantInnen, Asylberechtigte und Asylsuchende als Zielgruppe hervorgehoben werden, so sind von den Verschärfungen bei der Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung alle sozial schwachen Gruppen, insbesondere Kinder, AlleinerzieherInnen, Langzeitarbeitslose und gesundheitlich Benachteiligte betroffen. Der Ersatz der Notstandshilfe durch die Mindestsicherung hätte gravierende Auswirkungen. Eine Studie des „Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung“ im Auftrag des Finanzministeriums simulierte 2017, dass nach Bezug des Arbeitslosengeldes statt Notstandshilfe nur mehr Mindestsicherung zustünde. Fast die Hälfte der Betroffenen hätte gar keinen Anspruch auf diese Leistung. Nur 57% der NotstandshilfebezieherInnen leben in Haushalten, in denen sie auch Anspruch auf Mindestsicherung hätten. Das galt selbst zu einem Zeitpunkt als die Anrechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstandshilfe noch wirksam war! Denn in der Mindestsicherung zählt nicht nur das PartnerInneneinkommen, sondern die Einkommen aller im Haushalt lebender Personen. Beim niederösterreichischen Mindestsicherungsmodell, das eine Deckelung mit 1.500 EUR monatlich vorsieht und für die Bundesregierung als vorbildgebend gilt, würde die Anzahl der armutsgefährdeten Personen um rund 150.000 Personen zunehmen und die Armutsgefährdungsrate von 13 Prozent auf 15 Prozent steigen. Bei 95 Prozent aller Notstandshilfehaushalte würde sich das Haushaltseinkommen verringern; Der durchschnittliche Verlust an jährlichem Haushaltseinkommen pro Kopf beträgt rund 2.300 EUR pro Jahr!
Die Pläne bei der Mindestsicherung sehen eine Deckelung der Leistung auf 1.500 EUR pro Familie vor, Kinderzuschläge werden mit dieser Begrenzung gestrichen. Außerdem erhalten nur mehr jene Personen die Mindestsicherung, die in den letzten fünf Jahre in Österreich gelebt haben, eine Vorgabe, die der Vizekanzler kürzlich als besonders wesentlich betont hat. Auch diese Maßnahme, die beispielsweise in Niederösterreich bereits praktiziert wird, trifft nicht nur MigrantInnen und Asylberechtigte, sondern auch ÖsterreicherInnen, wenn sie etwa vorübergehend im benachbarten EU-Ausland gelebt und gearbeitet haben.
Der Vizekanzler hat die FPÖ im Zusammenhang mit Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung, Notstandshilfe und Mindestsicherung als „Garant für Fairness und Gerechtigkeit“ deklariert und bekräftigt, dass es mit ihr kein Hartz IV geben werde. Wieviel solche Zusicherungen wert sind, hat nicht zuletzt das von der FPÖ mitgetragene Arbeitszeitverlängerungsgesetz mit 12-Stundentag und 60 Stunden-Woche gezeigt.