Der halbe Feiertag ist ein Kompromiss, der niemanden freut. Nur wer nach 14 Uhr seine Arbeit beginnt, kommt in den Genuss eines vollen Feiertags, wer von 6 bis 14 Uhr in der Frühschicht arbeitet, fällt überhaupt um den Feiertag um.
Mit Hilfe der Arbeiterkammer hat ein österreichischer Arbeitnehmer wegen Diskriminierung geklagt, weil er als Konfessionsloser am Karfreitag kein Feiertagsentgelt erhalten hatte. Der Europäische Gerichtshof hat nun eine Entscheidung getroffen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs stünde der arbeitsfreie Karfreitag eigentlich allen ÖsterreicherInnen zu, unabhängig von ihrer Konfession. Bisher hatten nur Protestanten, Altkatholiken und Methodisten am Karfreitag frei.
Die Regierung hat nun allerdings entschieden, das Gerichtsurteil zu umgehen. Statt des Feiertags für alle soll der Karfreitag ein „halber Feiertag“ ab 14 Uhr werden. Eine solche Lösung würde für die meisten ArbeitnehmerInnen wenig bringen, weil in vielen Betrieben an diesem Tag ohnehin Frühschluss gilt. Die Regierung verteidigt ihre Lösung hingegen damit, dass weitere Belastungen für die Wirtschaft nicht zumutbar seien. Der Generalsekretär der österreichischen Wirtschaftskammer, Karlheinz Kopf, fordert als Ausgleich für den Karfreitag jetzt auch noch eine Senkung der Lohnnebenkosten.
Die von der Regierung in Aussicht gestellte Lösung ist eine deutliche Verschlechterung für alle ArbeitnehmerInnen, denn nach dem Urteil des EuGH hätten sie am Karfreitag den ganzen Tag frei. Erst recht ist es eine Verschlechterung für alle ArbeitnehmerInnen, die schon bisher am Karfreitag frei hatten, weil sie zum Beispiel evangelisch sind.
Besonders schlecht könnten dabei auch die Handelsangestellten aussteigen, weil sich nichts daran ändern wird, dass der Karfreitag einer der arbeitsintensivsten Tage ist und niemand den halben Tag frei bekommt. Etwa jede/r fünfte Beschäftigte in Österreich arbeitet im Handel, darunter besonders viele Frauen.