Faktencheck: Wie schränkt das Corona-Virus Dienstreisen ein?

Photo by yousef alfuhigi on Unsplash

Durch das Corona-Virus war die Reisefreiheit der Menschen eingeschränkt. Geplante Dienstreisen wurden während des Lockdowns verschoben oder ersatzlos gestrichen. Nun haben zahlreiche Unternehmen wieder den regulären Betrieb aufgenommen.
Update am 16.06.2020

Bestimmungen für Reisende haben sich gelockert und Dienstreisen werden wieder geplant. Wann können ArbeitnehmerInnen Dienstreisen ablehnen? Was ist vor und nach einer Dienstreise zu beachten?

Derzeit gibt es keine Beschränkungen für die Einreise nach Österreich aus den meisten europäischen Ländern. Österreich hat für 21 Staaten Reisewarnungen ausgesprochen. Unter anderem, für Portugal, Schweden, Spanien, Russland und das Vereinigte Königreich. Außerdem gilt eine partielle Reisewarnung für die italienische Region Lombardei. Hier sind bei der Einreise nach Österreich weiterhin entsprechende Sicherheitsbestimmungen wie eine 14-tägige Heimquarantäne bzw. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests einzuhalten. Aktuelle Hinweise finden Sie unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/.

Kann eine Dienstreise abgelehnt werden?

Ja, ArbeitnehmerInnen können eine Dienstreise ablehnen, wenn durch diese ihre Gesundheit überdurchschnittlich stark gefährdet wird. Das ist der Fall, wenn das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Eine Dienstreise zu anderen Orten kann von ArbeitnehmerInnen abgelehnt werden, wenn am Zielort eine besonders hohe Ansteckungsgefahr besteht. Etwaige Vorerkrankungen sind in diesem Fall relevant und sollten bekannt gegeben werden.

Wenn keine ausdrückliche Reisewarnung vorliegt, muss grundsätzlich eine Weisung zum Antritt einer Dienstreise auch während einer allfälligen Pandemie oder Epidemie befolgt werden. Im Einzelfall entscheidet über Ihre medizinische Gefährdung (z. B. bei chronischen Erkrankungen) Ihr/e betreuende/r Arzt/Ärztin. In vielen Fällen können alternativ zu Dienstreisen Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten werden.

Wann muss ich nach einer Dienstreise in Quarantäne?

Für Einreisen nach Österreich ist eine 14-tägige Heimquarantäne oder ein negativer COVID-19-Test notwendig, wenn ich mich zuletzt in einem Gebiet aufgehalten habe, für welches eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Muss mich mein Chef im Zeitraum der Heimquarantäne bezahlen? Muss ich während der Heimquarantäne arbeiten?

Die Heimquarantäne stellt einen Dienstverhinderungsgrund dar. ArbeitgeberInnen müssen ArbeitnehmerInnen in voller Höhe weiterbezahlen. Anders ist es, wenn ArbeitnehmerInnen die Reise trotz einer Reisewarnung des BMEIA angetreten haben. ArbeitnehmerInnen sind im Sinne ihrer Treuepflicht auch während der Heimquarantäne zur Arbeit von zu Hause verpflichtet, wenn diese nicht krank, also arbeitsfähig, sind, die vereinbarte Arbeitsleistung von zu Hause erbringen können und die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Du sitzt in einem Gebiet fest, das unter Quarantäne steht. Was ist zu beachten?

Wenn das betroffene Gebiet in Österreich, nach dem Epidemiegesetz unter Quarantäne steht, müssen ArbeitnehmerInnen weiterhin bezahlt werden, da es sich hierbei um eine Dienstverhinderung aus wichtigem Grund handelt. Arbeitgeber können binnen 6 Wochen nach Aufhebung der Quarantäne bei der Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag auf Ersatz der Kosten stellen. Liegt das betroffene Gebiet im Ausland, müssen ArbeitgeberInnen nur dann weiterbezahlen, wenn ArbeitnehmerInnen unverschuldet nicht mehr ihren Arbeitsplatz erreichen können. Ein Verschulden liegt meistens dann vor, wenn ArbeitnehmerInnen trotz Reisewarnung dennoch ins Ausland gereist sind oder nicht rechtzeitig die Rückreise nach Österreich angetreten sind. ArbeitgeberInnen können von, im Ausland gestrandeten ArbeitnehmerInnen, verlangen, sich für den nächst möglichen Notflug nach Österreich zu registrieren.

Checkliste zu Corona und Dienstreisen 

  • Beachten Sie die Reisewarnungen des BMEIA und informieren Sie sich über die Sicherheitsbestimmungen und -situation am Zielort.
  • Information zu Transportmittelmöglichkeiten einholen: Flug-, Bus- oder Bahnverbindungen im Heimat- und/oder Zielland?
  • Rücksprache mit UnterkunftsgeberInnen halten und über aktuelle Situation vor Ort informieren.
  • Desinfektionsmittel mitführen und regelmäßig verwenden. Regelmäßig 20-30 Sekunden lang Hände waschen!
  • Mund-Nasen-Schutz tragen, um sich bzw. seine Mitmenschen zu schützen. Informieren Sie sich über die Vorschriften vor Ort! Nicht mit ungewaschenen Händen das eigene Gesicht berühren.
  • Mindestabstand zu GeschäftspartnerInnen, KundInnen und anderen Personen einhalten. Beachten Sie die Vorschriften vor Ort!
  • Belebte Orte und Veranstaltungen meiden.
Scroll to top