OECD spricht sich für (höhere) Erbschaftssteuern aus

Eine neue Studie der OECD kommt zum Ergebnis, dass Erbschafts- und Schenkungssteuern eine stärkere Rolle beim Abbau von sozialen Ungleichheiten zukommen könnte, und diese – gerade vor dem Hintergrund der enormen staatlichen Ausgaben zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie – auch zur Entlastung der öffentlichen Haushalte beitragen würden. In Österreich ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 ausgelaufen, es besteht daher dringender Handlungsbedarf.   

Erbschaftssteuern sind der Regelfall, nicht die Ausnahme

Derzeit gibt es in 24 der 37 OECD-Mitgliedstaaten – also in knapp zwei Drittel – eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Gleichzeitig weist die OECD darauf hin, dass diese Steuern auf Grund der unterschiedlichen Ausgestaltungen in den einzelnen Ländern (z.B. Freibeträge, Ausnahmen, Höhe der Steuersätze) bislang jedoch nur durchschnittlich 0,5 Prozent zum gesamten Steueraufkommen beitragen. Hier besteht also durchaus Ausbaupotenzial.

Die Studie liefert auch gleich ein wichtiges Argument für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen mit. So wird neben der hohen Vermögenskonzentration in den OECD-Ländern, auch die ungleiche Verteilung der Erbschaften thematisiert: Im Durchschnitt sind Erbschaften und Schenkungen bei den vermögendsten 20 Prozent der Haushalte fast 50-mal höher, als die der ärmsten 20 Prozent der Haushalte. Die Übertragung von Vermögen durch Erbschaften oder Schenkungen führt daher grundsätzlich zu einer Verschärfung der Vermögensungleichheit. Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer kann hier allerdings lenkend eingreifen und in weiterer Folge positive verteilungspolitische Effekte erzeugen. Zudem trägt sie zu einer Verbesserung der Chancengleichheit bei.    

Die StudienautorInnen betonen, dass Erbschafts- und Schenkungssteuern alleine zu wenig sind, um dem Problem der zunehmenden Vermögenskonzentration wirksam entgegenwirken zu können. Vielmehr bedarf es weiterer Maßnahmen, insbesondere einer stärkeren Besteuerung von Kapitaleinkommen und Kapitalgewinnen.

Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich dringend notwendig

Die Gewerkschaft GPA tritt seit geraumer Zeit – neben einer Millionärssteuer – für die  Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer ein. Diese sollte progressiv ausgestaltet sein und würde durch einen Freibetrag von 1 Million Euro gewährleisten, dass nur sehr große Erbschaften der Besteuerung unterliegen.

Wie bereits oben erwähnt, gibt es Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Mehrheit der OECD-Mitgliedstaaten (dasselbe trifft übrigens auch auf die Mitgliedstaaten der EU zu). Bei Wiedereinführung der Erbschaftssteuer würden wir uns somit in guter Gesellschaft befinden (z.B. mit Frankreich, Deutschland, Italien). Durch den Verzicht auf eine Erbschaftssteuer entgehen dem österreichischen Staatshaushalt nicht nur einige hundert Millionen Euro an jährlichem Steueraufkommen, sondern es wird damit auch eine weitere Verschärfung der Vermögenkonzentration in Kauf genommen.

Ein weiteres Argument für die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer besteht darin, dass sich das Erbvolumen in Österreich – auf Basis von Berechnungen der WU (Institut Economics of Inequality) – bis 2040 auf etwa 20 Milliarden Euro verdoppeln wird.

Zusammenfassend ist es daher höchste Zeit, dass Österreich sich an die Mehrheit der OECD-Staaten anpasst und endlich auch (wieder) eine Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen einführt.   

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