Dein Kind ist krank und kann nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen. Welche Rechte hast du als Mutter oder Vater, wenn es um die Betreuung und Pflege geht?
Erkältungen, Magen-Darm-Infekte, ein gebrochenes Bein – dein Kind muss zu Hause bleiben und gepflegt werden. Eltern können meist ein Lied davon singen, wie schwierig es sein kann, wenn Kinder womöglich mehrmals hintereinander krank sind. Und was tun, wenn die Betreuungsperson krankheitshalber ausfällt? Mütter und Väter haben in solchen Fällen das Recht, sich von der Arbeit freistellen zu lassen:
Wie lange kann ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist?
Die Grundregel: Dein Anspruch auf eine bezahlte Pflegefreistellung besteht einmal pro Jahr im Ausmaß deiner wöchentlichen Arbeitszeit. Du kannst diesen Anspruch wöchentlich, tageweise oder stundenweise aufbrauchen, je nachdem, was im konkreten Fall notwendig ist.
Wenn dein Kind noch nicht 12 Jahre alt ist und neuerlich pflegebedürftig erkrankt, gibt es außerdem eine zweite Woche zur Krankenpflegefreistellung.
Muss mein Arbeitgeber zustimmen?
Wichtig ist, dass du deinen Arbeitgeber umgehend informierst, dass du eine Freistellung in Anspruch nehmen musst! Am besten, du gehst mit deinem Kind zum Arzt/zur Ärztin, denn dein Arbeitgeber kann eine Bestätigung verlangen. Wenn das ärztliche Attest kostenpflichtig ist, muss er dafür die Kosten übernehmen.
Der Anspruch auf Pflegefreistellung ist zwar im Urlaubsrecht geregelt – das bedeutet aber nicht, dass es sich hier um einen klassischen Urlaub handelt! Pflegefreistellungen beruhen nicht auf einer gegenseitigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Habe ich auch Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn das Kind meines Partners/meiner Partnerin erkrankt?
Ja, wenn ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt! Das gilt für das Kind deines Eherpartners/ deiner Ehepartnerin, deiner Lebensgefährt:in oder eingetragene/n Partner:in. Wenn es dein leibliches Kind (oder Wahl- oder Pflegekind) ist, das erkrankt ist, dann ist ein gemeinsamer Haushalt nicht Voraussetzung.
Kann ich mein Kind ins Spital begleiten?
Ja, auch das ist möglich! Um dein Kind (oder Wahl- oder Pflegekind) bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus zu begleiten, kannst du ebenfalls eine Freistellung nehmen, wenn das Kind noch nicht 10 Jahre alt ist. Wenn es nicht dein leibliches Kind ist, gelten die gleichen Regeln wie bei der Pflegefreistellung betreffend den gemeinsamen Haushalt.
Was kann ich tun, wenn mein Anspruch auf Pflegefreistellung bereits ausgeschöpft ist?
Dein Kind ist erneut krank, du warst bereits eine oder zwei Wochen freigestellt um es zu pflegen, was nun? Es kann sein, dass dich dein Arbeitgeber drängt, Urlaub zu nehmen. Besser wäre es hier, eine Dienstverhinderung in Anspruch zu nehmen: Wenn es sonst niemanden gibt, der die Betreuung deines kranken Kindes übernehmen könnte, dann gibt es für Angestellte nach § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz (AngG) die Möglichkeit, mit Entgeltfortzahlungsanspruch daheimzubleiben. Lass dich dazu von deinem Betriebsrat oder deiner Gewerkschaft GPA beraten!
Vorsicht: Das Recht auf Sonderbetreuungszeit, das während der Pandemie im Ausmaß von bis zu drei Wochen gewährt wurde, ist im Juli 2023 ausgelaufen!
Was mache ich, wenn z.B. meine Tagesmutter ausfällt?
Dein Kind ist gesund, aber die Person, die es normalerweise betreut ist erkrankt oder aus anderen schwerwiegenden Gründen ausgefallen? Das kann die Tagesmutter sein, oder auch eine Verwandte wie die Großmutter. Auch hier gibt es eine Lösung, nämlich die so genannte Betreuungsfreistellung! Und auch in diesem Fall kannst du dieses Recht sowohl für dein leibliches Kind in Anspruch nehmen, als auch für ein Kind im gemeinsamen Haushalt mit dem Partner/ der Partnerin.
Weiterlesen zum Thema Pflegefreistellung
Mehr zur Pflege- und Betreuungsfreistellung erfährst du auch hier