Faktencheck: Pflegefreistellung, Dienstfreistellung, Pflegekarenz

Foto: Adobe Stock/ Halfpoint

Dein Kind oder ein Familienmitglied ist krank. Welche Möglichkeiten hast du, wenn es um die Betreuung und Pflege geht? Wie lange kannst du von der Arbeit fernbleiben? Wir erklären dir deine Rechte.

Kaum beginnt die Schule wieder, zirkulieren auch schon die ersten Erkrankungen: Erkältung, Magen-Darm-Infekt, Fieber. Dein Kind muss zu Hause bleiben und gepflegt werden. Eltern können meist ein Lied davon singen, wie schwierig es sein kann, wenn Kinder womöglich mehrmals hintereinander krank sind. Und was tun, wenn die Betreuungsperson krankheitshalber ausfällt? Oder ein:e nahe:r Angehörige:r länger erkrankt?

Für die sogenannte Pflegefreistellung, oft auch „Pflegeurlaub“ genannt, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Gesetzlich sind gewisse Gründe anerkannt, damit du zu Hause bei deinem Kind oder einer anderen nahen Angehörigen bleiben kannst und während dieser Zeit auch weiterhin dein Entgelt bekommst.

Für wen gilt die Pflegefreistellung?

Seit November 2023 gilt folgende grundsätzliche Regelung: Du hast für alle Haushaltsmitglieder – das sind die Menschen, mit denen du im gemeinsamen Haushalt lebst – ein Recht auf Pflegefreistellung. Das können also deine Kinder sein, aber auch Geschwister oder Eltern oder Schwiegereltern. Für nahe Angehörige hast du auch dann ein Recht auf Pflegefreistellung, wenn kein gemeinsamer Haushalt vorliegt. Zum Beispiel für dein Kind, das bei deinem/deiner Ex-Partner:in lebt oder für einen Elternteil, der an einem anderen Ort lebt.

Wie lange kann ich zu hause bleiben, wenn mein Kind krank ist?

Die Grundregel: Dein Anspruch auf eine bezahlte Pflegefreistellung besteht einmal pro Jahr im Ausmaß deiner wöchentlichen Arbeitszeit. Wenn du also etwa 25 Stunden pro Woche arbeitest, dann hast du auch Anspruch auf 25 Stunden Pflegefreistellung. Du kannst diesen Anspruch wöchentlich, tageweise oder stundenweise aufbrauchen, je nachdem, was im konkreten Fall notwendig ist. Wenn dein Kind noch nicht zwölf Jahre alt ist und neuerlich pflegebedürftig erkrankt, gibt es außerdem eine zweite Woche zur Krankenpflegefreistellung, sofern nicht zum Beispiel Anspruch auf Dienstfreistellung besteht.

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Muss mein Arbeitgeber zustimmen?

Nein! Wichtig ist, dass du deinen Arbeitgeber umgehend informierst, dass du eine Freistellung in Anspruch nehmen musst! Am besten, du gehst mit deinem Kind zum Arzt/zur Ärztin, denn dein Arbeitgeber kann eine Bestätigung verlangen. Wenn das ärztliche Attest kostenpflichtig ist, muss er dafür die Kosten übernehmen.

Der Anspruch auf Pflegefreistellung ist zwar im Urlaubsrecht geregelt, das bedeutet aber nicht, dass es sich hier um einen klassischen Urlaub handelt. Pflegefreistellungen beruhen nicht auf einer gegenseitigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Der Anspruch darauf entsteht sofort nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, ohne Wartefrist.

Habe ich auch Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn das Kind meines Partners/meiner Partnerin erkrankt?

Ja, wenn ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt (siehe oben)! Das gilt für das Kind deines Ehepartners/deiner Ehepartnerin, deiner Lebensgefährt:in oder eingetragene:r Partner:in. Wenn es dein leibliches Kind (oder Wahl- oder Pflegekind) ist, das erkrankt ist, dann ist ein gemeinsamer Haushalt nicht Voraussetzung.

Kann ich mein Kind ins Spital begleiten?

Ja, auch das ist möglich! Um dein Kind (oder Wahl- oder Pflegekind) bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus zu begleiten, kannst du ebenfalls eine Freistellung nehmen, die sogenannte „Begleitungsfreistellung“. Diese ist möglich, wenn das Kind noch nicht zehn Jahre alt ist. Wenn es nicht dein leibliches Kind ist, gilt wieder die gleiche Regel wie bei der Pflegefreistellung betreffend den gemeinsamen Haushalt.

Was kann ich tun, wenn mein Anspruch auf Pflegefreistellung bereits ausgeschöpft ist?

Dein Kind ist erneut krank, du warst bereits eine oder zwei Wochen freigestellt, um es zu pflegen, was nun? Es kann sein, dass dich dein Arbeitgeber drängt, Urlaub zu nehmen. Besser wäre es hier, eine Dienstverhinderung in Anspruch zu nehmen: Wenn es sonst niemanden Geeigneten gibt, der die Betreuung deines kranken Kindes übernehmen könnte, dann gibt es für Angestellte nach § 8 (3) Angestelltengesetz die Möglichkeit, mit Entgeltfortzahlungsanspruch daheimzubleiben. Lass dich dazu von deinem Betriebsrat oder der Gewerkschaft GPA beraten!

Was mache ich, wenn z.B. meine Tagesmutter ausfällt?

Dein Kind ist gesund, aber die Person, die es normalerweise betreut, ist erkrankt oder aus anderen schwerwiegenden Gründen ausgefallen? Das kann die Tagesmutter sein, oder auch eine Verwandte wie die Großmutter. Auch hier gibt es eine Lösung, nämlich die sogenannte „Betreuungsfreistellung“. Und auch in diesem Fall kannst du dieses Recht sowohl für dein leibliches Kind in Anspruch nehmen, als auch für ein Kind im gemeinsamen Haushalt mit dem Partner/der Partnerin.

Vorsicht: Für alle drei Pflegefreistellungsarten (Krankenpflege, Begleitungsfreistellung und Betreuungsfreistellung) steht dir insgesamt eine Woche pro Arbeitsjahr zu! Egal, wie viele Kinder, nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder du pflegst oder betreust.

Welche anderen wichtigen Gründe gibt es, um von der Arbeit fernzubleiben?

Es gibt sogenannte „Dienstverhinderungsgründe“. Eine Dienstverhinderung ist eine unverschuldete und relativ kurze Fehlzeit aus wichtigen persönlichen Gründen. Ebenso wie bei der Pflegefreistellung muss dir dein Arbeitgeber während einer Dienstverhinderung das Entgelt weiterbezahlen. Anders als bei der Pflegefreistellung gebührt Dienstverhinderung pro Anlassfall.

Was gilt als Dienstverhinderung?

Zur Dienstverhinderung können private Verpflichtungen wie Hochzeiten oder Begräbnisse von nahen Angehörigen oder öffentliche Pflichten wie zum Beispiel eine Zeugenvorladung gehören. Oder – wie oben erwähnt – die Pflege eines nahen Angehörigen. Arztbesuche gelten nur dann als Dienstverhinderung, wenn der Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Auch deine Wegzeiten sind dann Teil der Dienstverhinderung.

Viele Kollektivverträge sehen für Dienstverhinderungen pauschalierte Zeiten vor, zum Beispiel drei Tage für die eigene Hochzeit. Dabei handelt es sich um einen Mindestanspruch. Frag deinen Betriebsrat oder informier dich, ob dein KV solche Regelungen enthält.

Gibt es noch andere Möglichkeiten, wenn jemand länger Pflege benötigt?

Ja, es besteht die Möglichkeit einer Pflegekarenz. Diese muss mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden. Auch Pflegeteilzeit ist möglich. Sie gilt für nahe Angehörige. Du musst dafür seit mindestens drei Monaten in einem Betrieb mit mindestens fünf Arbeitnehmer:innen beschäftigt sein. Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit kannst du zunächst einseitig antreten, vorerst nur für die Dauer von höchstens zwei Wochen. Dies kann zum Beispiel nach einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung eines nahen Angehörigen notwendig sein.

Eine längere Pflegekarenz kann für drei Monate beantragt werden, und zwar für eine zu betreuende Person mit Pflegestufe 3 (oder bei demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 1). Bei Pflegekarenz bezahlt dich nicht dein Arbeitgeber, sondern du bekommst Pflegekarenzgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Beantragen musst du das Pflegekarenzgeld beim Sozialministeriumsservice.



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