Mindestsicherung: Ein Drittel verzichtet freiwillig

Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer

Von wegen soziale Hängematte, 73.000 Haushalte verzichteten auf die Auszahlung der Mindestsicherung, obwohl sie anspruchsberechtigt gewesen wären.

Bei Diskussionen über die Mindestsicherung geht es meistens um einen vermuteten Missbrauch. Die Mindestsicherung sei eine soziale Hängematte, in der es sich Arbeitsunwillige bequem machen würden. Tatsächlich beantragen aber wesentlich weniger Menschen die Mindestsicherung als eigentlich anspruchsberechtigt wären. Aus einer
Studie des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung geht hervor, dass jeder 3. Anspruchsberechtigte die Mindestsicherung nicht abholt. Gründe für die Nichtinanspruchnahme sind vor allem Scham und Sorge vor fehlender Anonymität, außerdem die Angst vor dem Zugriff auf das Eigenheim.

Die Studie beruht auf Befragungen der Statistik Austria aus dem Jahr 2016 über die Lebensbedingungen im Haushalt. Anhand dieser wurde hochgerechnet, wie viele Haushalte Anspruch auf Mindestsicherung hatten und damit verglichen, wie viele sie tatsächlich beantragten. Das Ergebnis zeigt, etwa 30 Prozent, oder in absoluten Zahlen 73.000 Haushalte verzichten freiwillig auf einen Antrag.

Mehr Anträge werden in den großen Städten gestellt, wo mehr Anonymität herrscht und oft eine bessere Information über die vorhandenen Sozialleistungen. AlleinerzieherInnen stellen tendenziell häufiger einen Antrag auf Mindestsicherung, EigenheimbesitzerInnen seltener.

Anspruch auf Mindestsicherung hat auch wer zwar arbeitet aber nur ein sehr niedriges Einkommen hat. Diese Möglichkeit zum „Aufstocken“ wird ebenfalls häufig nicht genutzt.

Die Untersuchung wurde erstmals im Jahr 2009 durchgeführt – Damals wurde noch die alte Sozialhilfe untersucht, die nur von 50 Prozent der Anspruchsberechtigten genutzt worden war. Der Grund für die höhere Inanspruchnahme liegt laut den Studienautoren an den Verbesserungen, die die Einführung der Mindestsicherung mit sich brachte. So wurde die Rückzahlungspflicht bei späterem Einkommen abgeschafft, außerdem wurde der stigmatisierende Sozialhilfe-Krankenschein mit der Einführung der Mindestsicherung durch die E-Card abgelöst.

Wie sich die Reform und Umbenennung der Mindestsicherung wiederum in Sozialhilfe auf die Inanspruchnahme auswirken wird, ist noch nicht absehbar.

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