Faktencheck: Arbeitspausen

Foto: Sarah Swinton, https://unsplash.com

Machst du genug Pausen bei der Arbeit? Wir haben die meistgestellten Fragen zum Thema Pause zusammengefasst – und sie auch gleich beantwortet.

Wann steht mir eine Pause zu?

Wer länger als 6 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde Ruhepause. Die Pause kann auch in zwei Viertelstunden oder in drei mal zehn Minuten aufgeteilt werden.

Eine andere Teilung kann durch Betriebsvereinbarung bzw. das Arbeitsinspektorat erfolgen, ein Teil der Ruhepause muss aber zumindest zehn Minuten betragen.

Bekomme ich diese Pause bezahlt?

Nein, leider nicht. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss die Pause zwar allen MitarbeiterInnen gewähren. Bezahlt werden muss die Pause aber nicht.

Darf ich selbst bestimmen, wann ich meine Pause nehme?

Das hängt von der jeweiligen Vereinbarung in deinem Betrieb ab. Frag deinen Betriebsrat oder in deiner Personalstelle.

Darf ich in der Pause meinen Arbeitsplatz verlassen?

Pausen sind nicht Arbeitszeit! In dieser Zeit darfst du deinen Arbeitsplatz verlassen. Du musst auch nicht auf Abruf verfügbar sein.

Darf mein Chef/meine Chefin mich in der Pause stören und zum Beispiel verlangen, dass ich telefonisch erreichbar bin?

Nein, in der Pause musst du nicht erreichbar sein – auch nicht für den Chef/die Chefin. Wenn deine Pause gestört wird, dann muss diese Zeit bezahlt werden. Notiere dir genau die Zeiten, in denen du gearbeitet oder dienstlich telefoniert hast. Das zählt im Ernstfall als Beweis.

Steht Teilzeitbeschäftigten auch eine Pause zu?

Ja, auch Teilzeitbeschäftigte haben an Tagen, an denen sie länger als 6 Stunden arbeiten, Recht auf eine Pause.

Ich arbeite den ganzen Tag am Computer. Bekomme ich da zusätzliche Pausen?

Wer überwiegend am Bildschirm arbeitet, muss sogar regelmäßig Pausen einlegen. Tätigkeitswechsel, die die Belastung durch die Bildschirmarbeit ausgleichen, gelten wie Pausen. Schon wer länger als zwei Stunden täglich Bildschirmarbeit macht, hat Anspruch auf 10 Minuten Pause oder Tätigkeitswechsel nach jeweils 50 Minuten. Wenn der Arbeitsablauf dies erfordert, ist es auch möglich, nach 100 Minuten 20 Minuten Pause einzulegen. Bildschirmpausen müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Sie sind, anders als Ruhepausen, Arbeitszeit.

Ist es in einem Betrieb notwendig, dass durchgehend gearbeitet wird (z.B. Sicherheitskontrolle, Mikrochirurgie), müssen andere Pausenregelungen getroffen werden. Zur Festsetzung von innerbetrieblichen Pausenregelungen müssen ArbeitsmedizinerInnen hinzugezogen werden.

Ich muss auch am Wochenende arbeiten. Welche Pausen stehen mir da zu?

Selbstverständlich ist auch am Wochenende eine Pause von 30 Minuten einzuhalten, wenn länger als sechs Stunden gearbeitet wird. Zwischen zwei Arbeitstagen hast du Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.

Am Wochenende steht dir, bei einer Arbeitszeitverteilung von Montag bis Freitag oder Samstag, grundsätzlich eine ununterbrochene Wochenendruhe von 36 Stunden zu. Es sind aber Ausnahmen durch Kollektivverträge oder durch Verordnungen möglich. In diesem Fall gebührt dir in der betreffenden Kalenderwoche eine 36-stündige Wochenruhe in der Zeit von Montag bis Samstag.

Wird die Wochenendruhe (Wochenruhe) innerhalb eines Zeitraumes von 36 Stunden vor Beginn der nächsten Arbeitswoche unterbrochen, gebührt eine Ersatzruhezeit. Ihr Ausmaß entspricht der innerhalb dieser 36 Stunden geleisteten Arbeitszeit.

Der Anspruch auf Ersatzruhe berührt nicht den Anspruch auf Überstundenabgeltung nach dem Arbeitszeitgesetz bzw. Kollektivvertrag.

Die Gewerkschaft GPA hilft

GPA-Mitgliedern steht ein vielfältiges Beratungsangebot zu arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Nicht-Mitglieder können unter 050301-301 eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.

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