EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Ende Mai ihren Plan für den Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft präsentiert. Insgesamt 750 Milliarden Euro sollen unter dem Titel „Next Generation EU“ für die Post-Corona-Zeit mobilisiert werden.
500 Milliarden davon sollen auf nicht rückzahlbare Zuwendungen entfallen, die restlichen 250 Milliarden in Form von Darlehen an die Mitgliedstaaten vergeben werden. Zur Finanzierung des Programms will die EU-Kommission über gemeinsame Anleihen Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen.
Österreichs Kanzler Kurz hingegen hat im Bunde der sogenannten „Geizigen Vier“ (auch die „Sparsamen Vier“ genannt) gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden eine Gegenposition vorgelegt. Diese beinhaltet ausschließlich zeitlich befristete Kredite für besonders von der Krise betroffene Staaten und sieht keine direkten Zuschüsse vor. Ein reines Kreditprogramm wird jedoch nicht ausreichen, um die europäische Wirtschaft nach der schlimmsten Krise seit den 1930er-Jahren wieder in Fahrt zu bringen. Besonders für die exportorientierte österreichische Wirtschaft, die in den letzten Jahrzehnten unverhältnismäßig stark vom EU-Binnenmarkt profitiert hat, würde das negative Konsequenzen bedeuten.
Enormer wirtschaftlicher Einbruch mit dramatischen sozialen Folgen durch die COVID-19 Krise in Europa
Der Vorschlag der EU-Kommission für die wirtschaftliche Wiederbelebung Europas fällt zurecht ambitionierter aus als erwartet. Laut Prognosen wird die wirtschaftliche Rezession im EU-Durchschnitt 2020 mehr als 7% betragen (Deutschland: -6,5%, Italien: -9,5%). Einzelne Branchen sind im zweiten Quartal 2020 um bis zu 70% eingebrochen. Die Arbeitslosigkeit wird von 6,7% auf voraussichtlich 9% ansteigen (Deutschland: +4%, Italien: +12%). Die EU-Kommission geht bereits jetzt von einem zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionsbedarf für 2020 und 2021 von ca. 1,5 Billionen Euro aus, das entspricht etwa 11% des EU-Bruttoinlandsproduktes (BIP). In Anbetracht dieser größten wirtschaftlichen Krise seit den 1930er-Jahren braucht Europa einen umfangreichen Recovery Plan auf Unionsebene, um die Zukunft von Arbeit und Beschäftigung im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen.
Verschiedenste Schätzungen gehen außerdem davon aus, dass in Europa bis zu 55 Mio. Arbeitsplätze aufgrund der COVID-19 Krise in Gefahr sind, von denen einige für immer verloren gehen werden. Es braucht daher auch umfangreiche Mittel für die nationalen Sozialsysteme, um die Menschen vor Arbeitslosigkeit und sozialem Abstieg zu bewahren. Nur eine soziale und inklusive Wiederbelebung kann den Menschen Schutz bieten und eine weitere Zunahme von Armut und Ungleichheit in Europa verhindern.
Die konkrete Umsetzung eines Recovery Plans muss durch eine starke Einbindung der SozialpartnerInnen auf nationaler sowie europäischer Ebene gekennzeichnet sein. Der Schutz sowie die Förderung kollektivvertraglicher Verhandlungsmodelle muss dabei im Vordergrund stehen.
Auch der steigende Unmut über die mangelhafte EU-Krisenpolitik in den stark von der Krise betroffenen Staaten kann die EU als wirtschaftliches aber auch politisches Projekt ernsthaft in Gefahr bringen. Laut einer Umfrage der Wochenzeitung „Die Zeit“ geben beispielsweise über 60% der ItalienerInnen an, Europa leiste keine ausreichende Hilfe während der Corona-Krise.
„Next Generation EU“ – Recovery Plan der EU-Kommission
Die im Recovery Plan von Ursula von der Leyen vorgesehenen Finanzmittel sollen über bereits bestehende Förderprogramme des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU in die Mitgliedstaaten fließen. Die Zuschüsse sollen dabei vor allem im Zeichen des digitalen und grünen Übergangs in drei verschiedene Säulen aufgeteilt werden: Wiederbelebung und Stärkung von Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten soll durch finanzielle Unterstützung für Investitionen und Reformen ermöglicht werden (ca. 80% der Gesamtmittel). Zur Eigenkapitalunterstützung für von der Krise besonders betroffene Unternehmen sollen private Investitionen mobilisiert werden. Um die notwendigen Lehren aus der Krise zu ziehen, sollen ein neues Gesundheitsprogramm, erweiterte Katastrophenschutzmechanismen sowie verstärkte Forschung im Gesundheitsbereich folgen.
Die gemeinsame Tilgung der Kredite soll über den EU-Haushalt, aber auch mithilfe neuer Mittel geschehen. Dazu schlägt die EU-Kommission folgende neue Einnahmequellen vor: Die Ausweitung des Emissionshandelssystems (10 Mrd. Euro), Einnahmen durch die Aktivitäten von Großunternehmen, die besonders vom EU-Binnenmarkt profitieren (10 Mrd. Euro), ein CO2-Grenzausgleichssystem (5-14 Mrd. Euro) sowie eine Digitalsteuer (bis zu 1,3 Mrd. Euro).
Diese neuen EU-Eigenmittel sind nicht nur im Sinne der europäischen Klimaschutzpolitik, sondern würden auch mehr Steuergerechtigkeit ermöglichen. Darüber hinaus würde die EU durch mehr direkte Finanzmittel politisch unabhängiger und praktisch handlungsfähiger werden.
Recovery Plan birgt Chancen für neue wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Akzente im EU-Haushalt
Der EU-Haushalt subventioniert traditionellerweise hauptsächlich die Agrar- und Kohäsionspolitik. Als Gewerkschaften fordern wir daher schon lange eine Modernisierung und Anpassung des EU-Budgets an die politischen Realitäten in der EU. Der nun vorgeschlagene Recovery Plan könnte dies zumindest teilweise verwirklichen, denn dieser würde vor allem zur Finanzierung des grünen und digitalen Überganges beitragen und somit mehr EU-Mittel für Investitionen in Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik ermöglichen. Nachdem die Finanzierung laut Vorschlag des Recovery Plan durch die EU-Kommission erfolgen soll, würde dies auch keine zusätzlichen direkten Finanzmittel aus den Mitgliedstaaten und daher keine neuen nationalen Schulden notwendig machen. Ganz im Gegenteil: Das Programm sieht eine finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten, je nach Betroffenheit von der Corona-Krise, vor und würde dadurch auch ein wichtiges Konjunkturpaket für die jeweiligen Volkswirtshaften bedeuten. Italien würde mit 173 Mrd. Euro, Deutschland mit 29 Mrd. Euro und Österreich mit 4 Mrd. Euro von diesem Programm profitieren. Darüber hinaus würde der Recovery Plan Österreich durch sogenannte „Spillover-Effekte“ (Übertragungseffekte) bis 2027 ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von ca. 6% bescheren.
Gemeinsame Anleihen für die gesamte europäische Wirtschaft notwendig
Neun Staats- und Regierungschefs der EU haben sich bereits Ende März schriftlich für die einmalige und spezifische Einführung sogenannter „Corona-Bonds“ ausgesprochen. Dies wären gemeinsame Anleihen der Euroländer an den Finanzmärkten, um von der Krise besonders betroffenen Staaten – wie Italien, Spanien oder Frankreich – vor erhöhten Zinsen für aufgrund der Krise notwendigen Kredite zu schützen. Die nun von der EU-Kommission vorgeschlagenen gemeinsamen Anleihen unterscheiden sich nur im Detail von den „Corona-Bonds“. Für die geplanten EU-Kredite soll jeder Mitgliedstaat mit einem bestimmten Prozentsatz, nach Maßgabe der jährlichen Wirtschaftsleistung, haften. Außerdem soll es sich um eine einmalige Maßnahme handeln.
Gemeinsame Anleihen sind vor allem aus wirtschaftspolitischer Sicht notwendig, denn die besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Staaten wie Italien, Spanien oder Frankreich hatten bereits vor der Krise mit schwacher wirtschaftlicher Entwicklung, wenig budgetärem Spielraum und höheren Zinsen für Staatsanleihen zu kämpfen. Diese Länder können daher kaum budgetäre Stabilisierungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise aufbringen. Ohne Hilfsmittel der EU-Kommission durch eine gemeinschaftliche Schuldenaufnahme würden weitere empfindliche Wettbewerbsnachteile für die oben genannten Länder daraus entstehen und eine gesamteuropäische wirtschaftliche Erholung wäre nur schwer möglich. Die ökonomischen Divergenzen innerhalb der EU würden sich dadurch nur noch weiter verschärfen.
Klausel in EU-Verträgen soll gemeinsame Bekämpfung der Wirtschaftskrise ermöglichen
Mehrere EU-Staaten, darunter auch Österreich, versuchen jedoch weiterhin eine gemeinsame Schuldenaufnahme zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise zu verhindern. Argumentiert wird diese Position mit dem Artikel 310 des Lissaboner Vertrages, wonach für den EU-Haushalt ein Kreditverbot bestehe und daher eine Vergemeinschaftung von Schulden rechtlich nicht möglich sei. Allerdings kann wahrscheinlich der bisher nur selten in Anspruch genommene Artikel 122 über die Arbeitsweise der EU für genau dieses Vorhaben herangezogen werden. Demnach kann nämlich einem Mitgliedstaat finanzieller Beistand durch die EU gewährt werden, wenn dieser unverschuldet und durch widrige Ereignisse gravierend betroffen ist. Was im Zuge der Corona-Krise wohl zutreffend ist. Diese Klausel wurde beispielsweise schon in den 1970er-Jahren während der Ölkrise zur Kreditaufnahme angewendet. Das während der Corona-Krise installierte europäische Kurzarbeitsprogramm „SURE“ soll ebenfalls nach diesem Prinzip finanziert werden.
Die „geizigen Vier“ legen eine Gegenposition ohne direkte Zuschüsse vor
Im Bunde der sogenannten „geizigen Vier“ (auch die „sparsamen Vier“ genannt) gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden hat Österreich eine Gegenposition zu den bisherigen Überlegungen präsentiert. Diese steht nicht nur konträr zum Vorschlag der EU-Kommission für einen Recovery Plan, sondern auch zur deutsch-französischen Initiative diesbezüglich. In der Gegenposition der „geizigen Vier“ ist lediglich von einer einmaligen, auf zwei Jahre befristeten Hilfe für besonders betroffene Staaten die Rede. Diese soll ausschließlich in Form von Krediten und ohne direkte Zuschüsse funktionieren. Es sollen dabei lediglich gemeinsame Garantien der EU-Mitgliedstaaten für Kredite gegeben werden, wie schon beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Darüber hinaus soll der Zugang zu dem Programm an strikte Reformauflagen neoliberaler Natur geknüpft werden. Klar ist jedoch, dass ein reines Kreditprogramm den hoch verschuldeten Ländern in der EU kaum Hilfe bieten kann und nur zu einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen und sozialen Situation beitragen wird.
Aus dem Papier geht auch hervor, dass es unter keinen Umständen eine Vergemeinschaftung von Schulden geben soll und es zu keinen deutlichen nationalen Beitragserhöhungen zum EU-Budget kommen darf. Ein entscheidender Unterschied ist auch, dass bei diesem Vorschlag weiterhin die Mitgliedstaaten im Rat und nicht die EU-Kommission die Entscheidungshoheit über die Mittelvergabe hätten. Was die Blockadesituation in der EU-Länderkammer auf weitere politische Felder ausdehnen würde.
Kanzler Kurz‘ Position schadet Wirtschaft und Arbeitsplätzen in Österreich
Die exportorientierte österreichische Wirtschaft zählt zu den Top-ProfiteurInnen des EU-Binnenmarktes. Italien ist beispielsweise Österreichs zweitwichtigster Handelspartner. Gewinnen die durch die Krise am stärksten angeschlagenen Volkswirtschaften nicht rasch wieder an Fahrt, wird das auch enorme Konsequenzen für österreichische Unternehmen und Beschäftigte haben.
Ranghohe ÖVP Europa- oder Wirtschaftspolitiker wie Othmar Karras oder Christoph Leitl erteilen den Plänen des Kanzlers deshalb auch öffentlich eine Absage und sprechen sich klar für einen gemischten Recovery Plan aus Zuschüssen und Krediten aus.
Kurz‘ Gegenposition im Bund der „geizigen Vier“ ist daher wohl als innenpolitische Profilierungstaktik unter dem Motto „Unser Geld für unsere Leut‘“ zu werten anstatt als wirtschaftlich und europapolitisch durchdachte Strategie. Österreichs internationales Ansehen als pro-europäisches und wirtschaftlich erfolgreiches Land wird darunter jedenfalls leiden.