Sozialversicherungsreform lässt Kosten explodieren

Statt Einsparungen und einer Patientenmilliarde bringt die schwarz-blaue Kassenreform bisher nur zusätzliche Kosten.
Foto: Gorodenkoff, Adobe Stock, Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit

Die Umstrukturierung der Gebietskrankenkassen bringt für ArbeitnehmerInnen viele Nachteile, allen voran hohe Kosten für die Fusion. Die Selbstverwaltung wird massiv geschwächt, im Leitungsgremium wurde die Mehrheit für Arbeitgebervertreter gesetzlich abgesichert.

Im April haben die neuen Gremien der Sozialversicherung ihre Arbeit aufgenommen, die eine Fusion der neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit Jahresbeginn 2020 umsetzen sollen und die für alle wichtigen Entscheidungen der künftig fünf Sozialversicherungsträger zuständig sein werden. Die Bundesvorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber ist in diesen Gremien ebenso vertreten wie der Ökonom David Mum, der Mitglied der Bundesgeschäftsführung der GPA-djp ist. Obwohl die Gewerkschaft mit der Umstrukturierung keineswegs einverstanden ist, will Teiber am Umgestaltungsprozess und in den neuen Verwaltungsgremien der Sozialversicherung aktiv teilhaben – um Schlimmeres zu verhindern.

„Die politische Idee hinter der sogenannten Reform ist eine skrupellose schwarz-blaue Umfärbung der Sozialversicherung und eine Machtverschiebung hin zur Wirtschaft, wenn es um die Verteilung der Beitragsgelder geht. Die Fusion kostet einen Haufen Geld und bringt für die Versicherten nur Nachteile. Die Sozialversicherung wird den Wirtschaftsvertretern unterworfen“, ist Teiber überzeugt. „Die Regierung hat bis jetzt 4.750 externe Beratungstage ausgeschrieben, diese kosten 2.000 Euro pro Tag“, kritisiert Teiber.

„Die politische Idee hinter der sogenannten Reform ist eine skrupellose schwarz-blaue Umfärbung der Sozialversicherung und eine Machtverschiebung hin zur Wirtschaft

Barbara Teiber, GPA-djp-Bundesvorsitzende

Bislang gibt es Entlastungen für die Wirtschaft und Belastungen für die ArbeitnehmerInnen: Die Krankenversicherung muss künftig für die Versorgung ihrer Versicherten in den Unfallspitälern bezahlen, die Entschädigungszahlungen der AUVA für die Behandlung von Patienten nach Arbeitsunfällen sinken jedoch um 290 Millionen Euro. Für die Finanzierung der Privatspitäler stehen 53 Millionen Euro mehr zur Verfügung, die den Krankenkassen weggenommen werden, der Steuerzuschuss für den bisherigen Risikoausgleich der Gebietskrankenkassen in Höhe von 70 Millionen Euro wurde gestrichen. Den Unfallspitälern werden – durch die Senkung des Beitragssatzes zur Unfallversicherung für Arbeitgeber – Mittel entzogen. „Unfallvermeidung und Vorsorge würden weit mehr bringen als Beitragssenkungen“, kritisiert Teiber.

Einnahmen in der ÖGK sinken

Teiber und Mum wollen in den Überleitungsgremien ein kontrollierendes und wachsames Auge auf alle geplanten Veränderungen haben – im Sinne der unselbstständig Beschäftigten. „Einkommensschwache Versicherte werden in der neuen ÖGK zusammengefasst. Die Einnahmen für die unselbstständigen Krankenversicherungsträger sinken, weil die Wirtschaft entlastet wird. Kommt es zu finanziellen Engpässen könnten die Kassen vom Dachverband dazu gezwungen werden, Selbstbehalte für ihre Versicherten einzuführen“, kritisiert Teiber und gibt die gewerkschaftliche Marschrichtung in den Verwaltungsgremien der Sozialversicherung vor: „Wir werden auf die Versicherten aufpassen und die Leistungsharmonisierung vorantreiben, damit künftig einheitliche Leistungen über alle Träger ausbezahlt werden können.“ Darüber hinaus sollte die Primärversorgung ausgebaut sowie die Ausbildung der Mediziner verbessert werden und die Einrichtungen für Kur und Rehabilitation erhalten bleiben.

Auch Mum kritisiert die organisatorischen Veränderungen, die den Arbeitgebern mehr Macht und Einfluss sichern: „Die Selbstverwaltung ist eine wichtige Errungenschaft der Gewerkschaften. Dadurch wurde sichergestellt, dass die ArbeitnehmerInnen – also jene, die in die Sozialversicherung einbezogen sind und die das Versicherungssystem mehrheitlich finanzieren – eigenständig über die eingehobenen Beiträge verfügen können. Das brachte bislang eine verlässliche soziale Sicherheit auch für ärmere Bevölkerungsschichten, weil der Krankenversicherungsschutz ab der Geringfügigkeitsgrenze umfassend und auch für beitragsfrei mitversicherte Angehörige gilt.“

Selbstbehalte befürchtet

Für Teiber ist die derzeitige Umstrukturierung unfair und ungerecht, weil die 16 Kranken- (und Unfall-) fürsorgeanstalten für Beamte auf Landes- und Gemeindeebene (KFAs) sowie die Träger der Selbstständigen nicht miteinbezogen wurden. „Privilegierte Versicherungssysteme bleiben bestehen während die breite Masse der Versicherten in der ÖGK zusammengefasst wird – dort haben wir nun die Versichertengruppen mit den niedrigsten Einkommen und höherem Bedarf: Arbeitslose, MindestsicherungsbezieherInnen und AsylwerberInnen“, erklärt die Vorsitzende des GPA-djp. Zu Leistungskürzungen und Selbstbehalten innerhalb dieser Gruppe sei es künftig nur mehr ein kleiner Schritt. „Das wollen wir verhindern“, bekräftigt Teiber.

Die Zentralisierung entferne das Gesundheitssystem von den Menschen. „Entscheidungen sollen in der ÖGK-Zentrale statt in den Ländern fallen. Die medizinische Versorgung in den Regionen ist in Gefahr, wenn SV-Regionalstellen geschlossen werden und es weniger Landärzte gibt”, befürchtet die Vorsitzende der GPA-djp. Auch Aufträge für die regionale Wirtschaft würden wegfallen.

Behörden werden geschwächt

Besonders sauer stößt es Mum auf, dass die Beitragsprüfung der Unternehmen durch den Systemumbau von den Krankenversicherungen zur Finanzverwaltung wandert: „Die Beitragsprüfer der Gebietskrankenkassen haben bislang kontrolliert, ob Betriebe die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und alle Beiträge ordnungsgemäß abführen. Im Zuge der Prüftätigkeit wurden oft Scheinselbstständigkeiten oder zu niedrige kollektivvertragliche Einstufungen aufgedeckt.“ Dabei geht es nicht nur um die Höhe der Beiträge, mit der korrekten Beitragsgrundlage sind auch spätere Leistungsansprüche verknüpft. „Das Einkommen, mit dem man bei der Krankenkasse angemeldet wird, ist maßgeblich für die Berechnung vieler Leistungen: Das betrifft etwa die Höhe der Pension, des Arbeitslosengeldes und des Krankengeldes“, erklärt Mum. „Aber vielleicht geht es hier ja gar nicht um höhere Effizienz, sondern im Gegenteil um weniger scharfe Kontrollen.“

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