4. September 2019. Das Arbeitszeitgesetz, das die ehemalige türkis-blaue Regierung hinterlassen hat, ist seit einem Jahr in Kraft und ermöglicht den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche. Die GPA-djp lädt aus diesem Anlass zu einer Veranstaltung ins Bildungszentrum der AK Wien.
9 Uhr 30 im großen Saal des AK Bildungszentrums. Über dem Podium drehen sich auf dem Bildschirm messingfarbene Zahnräder in deren Mitte ein Schild die TeilnehmerInnen willkommen heißt. Die Sesselreihen füllen sich langsam. Ein Teilnehmer tippt in sein Laptop, um noch schnell ein Email zu beantworten. Ein anderer telefoniert wild gestikulierend mit dem Stecker im Ohr um eine betriebsrätliche Frage zu klären. Eine Betriebsrätin fotografiert mit ihren Smartphone das Geschehen um das Foto an eine Kollegin, die leider nicht kommen konnte, zu schicken. Ein Grüppchen berät sich, welche Themen bei der nächsten Sitzung angesprochen werden sollen. Die Aktivitäten der Anwesenden sind ein vielfältiger Spiegel dessen, wie Arbeitszeit genutzt wird – man könnte es auch „Arbeitsverdichtung“ nennen.
9 Uhr 40 beim Empfangstisch. Ein offensichtlich schon mit dem Hausbrauch vertrauter Besucher steuert zielsicher auf den Tresen im Foyer zu, wo Kolleginnen mit Laptop und Informationsmaterialien die Ankommenden begrüßten. Auf die Frage „Guten Morgen. Wo ist die Anmeldeliste zum Unterschreiben?“ bekommt er die Antwort „Heute muss man sich nirgendwo eintragen.“ Mit leichter Verblüffung stellt er fest: „Aha, heut hamma Bürokratieabbau.“ Dann schnappt er sich die auf dem Tresen ausliegende brandneue GPA-djp-Broschüre „Gleiten statt Ausrutschen –Gestaltungsanforderungen und Praxistipps für die gleitende Arbeitszeit“ mit der er sich die Wartezeit bis zum Beginn der Veranstaltung vertreibt.
10 Uhr 04. Agnes Streissler-Führer, Mitglied der Geschäftsführung der GPA-djp, bezieht Stellung hinter dem Rednerpult und eröffnet die Veranstaltung. Vom Foyer hasten noch BesucherInnen herein, sodass die 360 Plätze beinahe lückenlos besetzt sind, als David Mum seinen Vortrag beginnt. Der Leiter des Grundlagenbereichs der GPA-djp erinnert an den Werdegang des Arbeitszeitgesetztes, das – entgegen der bislang üblichen Vorgehensweise – unter Ausschluss von SozialpartnerInnen und ExpertInnen durch den Nationalrat gepeitscht wurde. Zwar wurden im Nachhinein auf scharfen Protest der Gewerkschaften hin Nachbesserungen vorgenommen (zB die Möglichkeit eines Zeitausgleichs in ganzen Tagen geschaffen), doch ändert das nichts an den massiv nach oben ausgeweiteten maximal möglichen Arbeitszeiten. Auch die Propaganda von Regierungsseite ist bei genauer Betrachtung leicht zu wiederlegen. So wurde beispielweise die „Einführung“ der 4-Tage-Woche zwar öffentlichkeitswirksam verkündigt, wer sie allerdings im Gesetz verankert sucht, suchet vergeblich. (De facto möglich ist sie ohnehin seit 1997.) „Die Industriellenvereinigung hat die Arbeitszeitausweitung nicht umsonst unter dem Kapitel ‚Entbürokratisierung‘ gefordert. Aber der viel beschworene Abbau von bürokratischen Hürden, den das Arbeitszeitgesetz angeblich darstellt, ist das falsche Etikett. “ stellt David Mum trocken fest. „Arbeitszeitgesetz und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind keine bürokratischen Hürden, sondern schützen die ArbeitnehmerInnen vor unfairer Arbeitszeitverteilung, sie schützen vor Unfällen und Erkrankungen.“
„Gesetze sind keine bürokratischen Hürden sondern Schutz“
David Mum
Das Thema Gesundheitsschutz übernimmt der nächste Redner nahtlos. Der Gesundheitspsychologe Gerhard Blasche, diagnostiziert: längere Arbeitszeiten führen keinesfalls zu mehr Produktivität. Sämtliche Studien kommen zu diesem Schluss. Gerhard Blasche hat eine eindeutige Aussage mitgebracht, wobei er sich als ehemaliger Physikstudent er sich eine gewisse Vorliebe für Formeln erhalten zu haben scheint:
Faktoren wie persönlicher Gestaltungsspielraum, Spaß an der Arbeit oder anstrengende physische wie psychische Rahmenbedingungen sind also mit ausschlaggebend dafür, wie ermüdend Arbeit ist beziehungsweise wie leistungsstark jemand arbeiten kann. „Allerdings“ schränkt Gerhard Blasche ein „zwölf Stunden am Tag, das hält niemand auf Dauer aus. Auch wer ganz viel Freude an der Arbeit hat ermüdet früher oder später.“
„Auch wer ganz viel Freude an der Arbeit hat, ermüdet irgendwann.“
Gerhard Blasche
Am Nachmittag wird eine Betriebsrätin, bei der kurzfristig – auch auf Wunsch der Beschäftigten – 12-Stunden-Schichten gefahren wurden, diese wissenschaftliche Erkenntnis bestätigen: „Ich hab mir jedes Mal größte Sorgen gemacht, wenn die KollegInnen nach einer 12-Stunden-Schicht ins Auto gestiegen sind und im Morgenverkehr nach Hause gefahren sind. Wenn die gut zu Hause angekommen sind, war ich heilfroh. Zum Glück hat auch unsere Geschäftsführung rasch eingesehen, dass diese Arbeitszeiten gefährlich sind und auch wirtschaftlich nichts bringen. Die Produktion in der Gießerei ist dadurch nicht besser geworden. Nie wieder würde ich so etwas zustimmen!“
Johannes Gärtner, Wissenschaftler und Unternehmensgründers marschiert als nächster die wenigen Stufen auf das Podium. Als eines der wenigen im deutschsprachigen Raum führt sein Institut „Ximes“ noch Forschung zum Zusammenhang zwischen Arbeit und Gesundheit durch. Er kann daher auf einen gut gefüllten „Wissens-Rucksack“ mit einer Mischung aus Praxis in der Betriebsberatung und Theorie an der Universität zurückgreifen. Auch er kann bestätigen: je länger die Tagesarbeitszeit, desto höher Unkonzentriertheit, Unzufriedenheit und Unfallrisiko.
Hängen bleibt bei allen TeilnehmerInnen wohl vor allem folgender drastischer Vergleich: „Wenn man das neue Arbeitszeitgesetz voll nutzen möchte, kommt man in einen Unfallrisikobereich, der so hoch ist wie bei schwerer Alkoholisierung.“
Gärtners Fazit: Würde eine Arbeitszeitgestaltung auf wissenschaftlichen Studien beruhen, wäre wohl eine 30- bis 35-Stunden-Woche mit Gleitzeit die beste Wahl.
„Ideal wäre eine 30- bis 35-Stunden-Woche mit selbstbestimmter Gleitzeit“
Johannes Gärtner
Und was macht eigentlich das Arbeitsinspektorat? Die sind doch zuständig für die Überprüfung der Arbeitszeiten, oder? Anna Ritzberger-Moser, Sektionschefin im Sozialministerium und damit Leiterin der Arbeitsinspektion, konkretisiert: Das Arbeitsinspektorat prüft ausschließlich das, was das Gesetz festlegt und mit Verwaltungsstrafen belegt (also das Arbeitszeitgesetz oder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz), wohingegen Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsinspektorate fallen. „Da entsteht leider oft eine falsche Erwartungshaltung“ räumt die Juristin ein.
Ritzberger-Moser sieht eine wesentliche Herausforderung der neuen Gesetzeslage darin, dass der Geltungsbereich geändert wurde; Angestellte mit „maßgeblicher selbständiger Entscheidungsbefugnis deren gesamte Arbeitszeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“ wurden ausgenommen. „Da ist die Auslegung noch schwierig“ stellt die Leiterin des Arbeitsinspektorats fest „weil diese Personengruppe nicht klar abgegrenzt ist und es noch keine Rechtsprechung dazu gibt. Obwohl ich jetzt schon sagen kann, dass die neue Definition von manchen Arbeitgebern…“ sie sucht nach einem passenden Wort „nennen wir es einmal ‚interessant‘ interpretiert wird.“ Die gute Nachricht an die Anwesenden ist: „Beim Arbeitsinspektorat können Arbeitszeitüberschreitungen auch anonym gemeldet werden. Meldet euch bei uns. Wir gehen euren Hinweisen nach.“
„Wir prüfen in den Betrieben ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird“
Anna Ritzberger-Moser
4. September 2019 13 Uhr: Es versammeln sich acht BetriebsrätInnen quer durch alle Branchen und Regionen Österreichs auf dem, zum Glück ausreichend großen Podium, um von ihren Erfahrungen mit der ein Jahr alten Gesetzeslage zu berichten. Jetzt wird es richtig spannend; wie kommt die Arbeitszeitverlängerung in den Branchen und Betrieben an?
Der Zentralbetriebsratvorsitzende bei Billa, der den Handels-Kollektivvertrag mit verhandelt hat, berichtet sichtlich stolz von der Einführung der 4-Tage-Woche. Diese Verteilung der Arbeitszeit werde gerne von den vielen Teilzeitkräften angenommen. „Das wird mittlerweile sogar von den Arbeitgebern als Vorteil erkannt. Man kann es kaum glauben. Bei den KV-Verhandlungen war einer von der Arbeitgeberseite dabei, der war nicht begeistert von dieser Idee mit der 4-Tage-Woche.“ plaudert der Mann aus dem Nähkästchen. „Und dann hat er eine neue Filiale am Land aufgemacht und es haben sich keine Mitarbeiterinnen beworben. Erst als er mit der 4-Tage-Woche in der Annonce geworben hat, da haben sich welche für den Job interessiert.“
Die 4-Tage-Woche im Handels-Kollektivvertrag ist ein Gewinn für alle
Im Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich wurde ebenfalls ein neuer Umgang mit Zeit ausverhandelt berichtet eine Betriebsrätin und Kollektivvertragsverhandlerin aus der Branche. Allerdings nicht bei der Wochenarbeitszeit, wo sich viele eine deutliche Reduzierung der Normalarbeitszeit wünschen würden, und auch nicht bei der Arbeitszeit an sich, sondern bei der Freizeit. Nach zähem Ringen gibt es nun seit 2019 die sechste Urlaubswoche schon nach 20 Jahren (statt wie im Urlaubsgesetz vorgesehen nach 25 im selben Betrieb), wobei die Errungenschaft darin besteht, dass die Urlaubstage schrittweise mehr werden: bereits nach fünf Jahren gibt es einen Urlaubstag mehr, nach zehn Jahren einen zweiten, u.s.w. Für eine Branche mit großen physischen und psychischen Anforderungen ist dieser Belastungsausgleich durch mehr Freizeit mehr als gerechtfertigt.
Der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich bringt die sechste Urlaub früher
Auch beim Bodenpersonal am Wiener Flughafen freut man sich seit 2018 über die sechste Urlaubswoche, die durch Aufstockung auf eine 40-Stunden-Woche und dadurch entstehende Zeitguthaben gedeckt ist.
Bei der Unicredit bietet man unterschiedliche und flexible Arbeitszeitmodell. So kann der Betriebsratsvorsitzende Adi Lehner arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse über die 4-Stunden-Woche anschaulich ergänzen: „Durch die Ausweitung der Öffnungszeiten in den Filialen haben wir gedacht, es wäre sinnvoll, in dem Bereich neue Arbeitszeitmodelle anzubieten. Die 4-Tage-Woche war ein Versuch, den Beschäftigten mehr geblockte Freizeit zu verschaffen. Die Arbeit in den Filialen ist durch das viele Stehen und den hohen Kundenandrang sehr anstrengend. Die KollegInnen waren nach den 9-Stunden-Tagen völlig fertig und haben erzählt, dass sie den ganzen Freitag nur gebraucht haben um sich wieder zu erholen. Dieses Modell ist nach wenigen Monaten von den meisten wieder ad acta gelegt worden.“ Adi Lehner schaut sorgenvoll in die Runde „Bessere Erfahrungen haben wir mit einer Arbeitszeitverkürzung gemacht, allerdings bei gleichzeitiger Lohnkürzung.“ Sein Gesicht hellt sich wieder auf. „Seit 2015 gibt es bei uns ein Modell, bei dem man freie Tage gewinnt, wenn man Arbeitszeit reduziert. Wer zum Beispiel um 20 Prozent reduziert, bekommt 12 freie Tage dazu. Vieviel Prozent man reduziert ist frei wählbar und es gibt ein Rückkehrrecht. Über eintausend ArbeitnehmerInnen sind umgestiegen und kaum jemand zurückgekehrt. Ob jung oder alt war egal. Diese Modell hat auch zu mehr Teilzeit bei Männern geführt.“
Bei der Unicredit können die Beschäftigten freiwillig die Arbeitszeit verkürzen – und tun das auch
Bei Plansee, einem Tiroler metallverarbeitenden Betrieb, ist der Zeitausgleich selbstbestimmt für bis zu sechs Tagen im Jahr wählbar. Diese Bestimmung in der Betriebsvereinbarung wird durch den entsprechenden Kollektivvertrag ermöglicht und begrenzt somit das Arbeitszeitgesetz, das sich zu diesem Punkt ja leider nicht eindeutig festlegt.
Auch aus dem Publikum melden sich Kollegen und berichten aus ihren Betrieben. In einer Landesstelle der Raiffeisenkasse wurde ein Gleitzeitmodell eingeführt, wo den Beschäftigten bis zu zwölf Stunden gleiten mit Kernzeiten ermöglicht wird. Alles über acht Stunden wird freiwillig gearbeitet und – der Betriebsrat war selbst überrascht – fast nie in Anspruch genommen. Was das bringt? „Ich muss jetzt viel weniger mit dem Chef über Arbeitszeitüberschreitungen, Überstunden und so was diskutieren.“ freut sich der Betriebsrat.
Es werden also sehr unterschiedliche Wege der sozialpartnerschaftlichen Arbeitszeitgestaltung in Österreich gegangen, je nachdem was für eine Branche und einen Betrieb Sinn macht und durchsetzbar ist.
Ein weiterer Kollege hat bei einem der Saalmikrofon Stellung bezogen und äußert sich zum Thema Arbeitszeitüberschreitung. „Das wird doch aus der Portokassa gezahlt! Mit so einer Gesetzesüberschreitung kommt der Arbeitgeber viel zu billig davon. Das juckt keinen!“ macht seinem Ärger über den Preis von Arbeitszeitüberschreitungen Luft.
„Unternehmen müssen bei Arbeitszeitüberschreitungen zur Kasse gebeten werden!“
Ein Betriebsrat
Von einer effizienteren Strafe hält auch die Geschäftsführerin der GPA-djp Barbara Teiber, die das Mikrophon zu guter Letzt in Händen hält, viel. „Leider ist es derzeit so, dass wir in einer kürzlich durchgeführten Ifes-Studie feststellen mussten, dass für ein Drittel aller Befragten der 12-Stunden-Tag Fakt ist. 12 Stunden-Tage machen aber auf Dauer krank. Das Arbeitszeitverlängerungsgesetz braucht dringend eine Korrektur. Wir brauchen eine Beschränkung der aufeinanderfolgenden 12-Stunden-Tage. Wir brauchen mehr Planbarkeit und Selbstbestimmung. Und…“ die Rednerin macht eine kurze Pause „…es muss die Mitbestimmung der Betriebsrätinnen und Betriebsräte bei der Gestaltung der Arbeitszeit wieder im Gesetz verankert werden! Und das alleine genügt uns nicht, man muss bei Zuwiderhandeln auch kräftige Strafen verhängen, die den Unternehmen auch weh tun.“ Nach diesem gewerkschaftlichen Forderungskatalog wendet sich Barbara Teiber noch einmal eindringlich an die Anwesenden: „Um das alles durchzusetzen brauchen wir einen sichtbaren Beweis für unsere Stärke. Und daher meine Bitte: unterstützt uns und schaut’s dass wir noch mehr werden!“
„Wir müssen das Arbeitszeitverlängerungsgesetz reparieren.“
Barbara Teiber
4. September 2019 14:45. Nach dem letzten kraftvollen Klatschen aus dem Publikum stehen die messingfarbenen Zahnräder auf dem Bildschirm über dem Podium still. Die KollegInnen verlassen den großen Saal und schlendern auf die sonnige Terrasse, genehmigen sich noch Kaffee und Zimtschnecke im Foyer, tauschen mit KollegInnen Eindrücke aus der Veranstaltung aus, blättern am Empfangstresen in den Broschüren der Grundlagenabteilung zur fairen Arbeitszeit, zur Gleitzeit und zum ortsungebundenen Arbeiten, eilen zurück in ihre Büros oder genießen die nachmittägliche Herbstsonne.