Das Konjunkturpaket der Regierung: Eine Ersteinschätzung

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Die Bundesregierung hat bei ihrer Klausur ein Paket zur Ankurbelung der Konjunktur mit einem Volumen von ca. 19 Milliarden Euro angekündigt. Damit „soll Österreich zurück auf die Spur gebracht werden“.

Das Paket enthält zwar begrüßenswerte Maßnahmen, wie die Senkung des Eingangssteuersatzes und eine Anhebung der Negativsteuer sowie Investitionen in thermische Sanierungen und den Ausbau erneuerbarer Energie, es mangelt jedoch vor allem an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur Bekämpfung der Rekordarbeitslosigkeit und an einer besseren Absicherung von Arbeitslosen.  

Senkung des Eingangssteuersatzes und Anhebung der Negativsteuer

Der Eingangssteuersatz wird rückwirkend mit 1.1.2020 von 25 auf 20 Prozent abgesenkt, wobei für die bereits versteuerten Gehälter eine entsprechende Rückerstattung spätestens im September erfolgen soll. Durch diese Tarifsenkung kommt es zu folgenden absoluten jährlichen Entlastungen (über das Jahr gleichbleibende und durchgehende Bezüge vorausgesetzt):

  • bis 1.100 Euro brutto pro Monat: grundsätzlich 0, aber durch Anhebung der Negativsteuer: bis zu 100 Euro
  • 1.300 Euro brutto pro Monat: ca. 100 Euro
  • 1.500 Euro brutto pro Monat: ca. 200 Euro
  • Ab rund 1.800 Euro brutto pro Monat: ca. 350 Euro

Die Senkung des Eingangssteuersatzes ist zu begrüßen, dennoch besteht bei einer bloßen Tarifsenkung immer das Problem, dass Personen unter der Steuergrenze davon nicht profitieren. Deswegen ist es zu befürworten, dass auch die Negativsteuer (teilweise Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge) um 100 Euro angehoben wird. Diese Maßnahme ist wichtig, da sich nicht zuletzt viele Personen aus systemrelevanten Berufen (z.B. teilzeitbeschäftigte SupermarktkassiererInnen oder Beschäftigte in der Pflege, Reinigungskräfte etc.) unter der Steuergrenze befinden. Zu kritisieren ist jedoch die Höhe der Anhebung: Während die maximale jährliche Entlastung durch die Steuersenkung bei 350 Euro liegt, bekommen NiedrigverdienerInnen höchstens 100 Euro mehr. Hier wäre eine Gleichschaltung, also eine Anhebung der Negativsteuer um ebenfalls 350 Euro gerechter gewesen.   

Zudem wurde festgelegt, dass der Höchststeuersatz von 55 Prozent um weitere 5 Jahre bis 2025 verlängert wird.

Einmaliger Kinderbonus

Für alle Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, soll im September automatisch mit der Familienbeihilfe ein einmaliger „Kinderbonus“ in Höhe von 360 Euro pro Kind ausbezahlt werden. Positiv ist, dass diese Zahlung im Unterschied zum steuerlichen Familienbonus auch NiedrigverdienerInnen mit Kindern zu Gute kommt. Zu hinterfragen ist allerdings, weshalb diese Förderung nach dem „Gießkannenprinzip“ unbegrenzt nach oben hin erfolgt. Warum soll beispielsweise ein Konzern-Manager mit einem Monatseinkommen von 50.000 Euro und drei Kindern 1.080 Euro zusätzlich bekommen?

Einmalige Arbeitslosenunterstützung statt Erhöhung des Arbeitslosengeldes

Österreich befindet sich in der größten Wirtschaftskrise seit 75 Jahren. Die Maßnahmen zur Einbremsung der Corona-Epidemie haben die Arbeitslosigkeit schlagartig um über 200.000 Personen erhöht. Ob man die Arbeit behalten kann, in Kurzarbeit geht oder gekündigt wird, liegt nicht in der Hand der Betroffenen. Die Konsequenzen sind erheblich: Das Arbeitslosengeld ist in Österreich sehr niedrig und macht nur etwas mehr als die Hälfte des Erwerbseinkommens aus (55 Prozent des Nettoeinkommens). Nun hat die Regierung statt einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes lediglich eine Einmalzahlung an Arbeitslose in Höhe von 450 Euro angekündigt. Angesichts der sozialen Katastrophe, die Arbeitslosigkeit für viele Menschen bedeutet, ist dies nicht mehr als ein zynischer Tropfen auf den heißen Stein.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben vielen Menschen die Arbeit gekostet. Jetzt muss die Politik ihrer Verantwortung nachkommen, indem sie die Betroffenen unterstützt. Es ist inakzeptabel, dass in einem 19 Milliarden Euro Paket nicht einmal 1 Milliarde Euro für die am härtesten Betroffenen vorgesehen ist. Das nämlich würde die Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent Nettoersatzrate kosten.

Weitere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Privilegien für die Land- und Forstwirtschaft

Es soll eine Gewinnglättung eingeführt werden – dadurch kann die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen über einen Durchrechnungszeitraum von 3 Jahren erfolgen, um schlechte Erntejahre ausgleichen zu können. Auch die Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten wird auf 40.000 Euro angehoben und künftig valorisiert.

Ebenfalls vorgesehen ist eine mit 1. Jänner rückwirkende Erhöhung der Pensionen für Bauern. Die Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13 auf 10 Prozent erhöht die jährliche Pension der Bauern um im Schnitt 450 Euro. Außerdem wird der Solidaritätsbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent, den alle bäuerlichen PensionistInnenen zahlen, gestrichen. Weiters wird die Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage angeglichen, was Einheitswertbetriebe mit bis zu 320 Euro im Jahr und Optionsbetriebe mit bis zu 930 Euro im Jahr entlastet.

BauernpensionistInnen – die von der Corona-Krise gar nicht betroffen sind – bekommen somit rückwirkend mit 1. Jänner und dauerhaft rund 450 Euro mehr, während Arbeitslose diesen Betrag als Einmalzahlung bekommen. Und das vor dem Hintergrund, dass die Pensionen der Bauern nur zu einem Viertel durch eigene Beiträge und zu drei Vierteln von den SteuerzahlerInnen finanziert werden. Zusammenfassend sind die Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zu kritisieren, da dadurch bereits bestehende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Privilegien weiter ausgebaut werden. 

Investitionspaket

Um Investitionen zu fördern, wird zum einen eine befristete Investitionsprämie eingeführt: Für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 angeschafft werden, soll eine Investitionsprämie in Höhe von 7 Prozent zustehen. Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science kommt ein erhöhter Prämiensatz von 14 Prozent zur Anwendung. Positiv ist, dass diese steuerliche Förderung an realen Investitionen anknüpft und zudem klimaschädliche Investitionen von der Prämie explizit ausgenommen sind. Allerdings wären diese Mittel grundsätzlich in öffentliche Investitionsprogramme besser eingesetzt, als für eine steuerliche Förderung, da Zweiteres die Gefahr von Mitnahmeeffekten mit sich bringt.

Zum anderen wird ab 1. Juli 2020 die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung eingeführt, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen wie z.B. Gebäuden. Investitionen können in Zukunft im ersten Jahr in der Höhe von 30 Prozent abgeschrieben werden. Eine degressive Abschreibung kann einen zusätzlichen Investitionsanreiz darstellen und führt mittelfristig zu keinem Einnahmenentfall, insofern handelt es sich dabei um eine durchaus sinnvolle Maßnahme.

Weitere Bestandteile des Investitionspakets bilden steuerliche Anreize bzw. Förderungen für Investitionen in die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden sowie den Heizkesseltausch für Gewerbliche und Private. Auch im Bereich der Bundesgebäude soll in die Sanierung bzw. den Neubau moderner und umweltschonender Gebäude investiert werden. Ebenso sollen zusätzliche Mittel für den Ausbau Erneuerbarer Energie, insb. im Bereich der Fotovoltaik, zur Verfügung gestellt werden.

Durch die Schaffung einer Wohnbauinvestitionsbank soll die Errichtung leistbaren Wohnraums ermöglicht werden. Deren Einrichtung ist zu begrüßen, nicht zuletzt, da hier bereits einige Vorarbeiten unter der letzten „großen Koalition“ getätigt wurden, die dann allerdings ins Leere liefen, da das Projekt von der schwarz-blauen Regierung abgedreht wurde.

Weitgehend unklar bleibt die konkrete Ausgestaltung der angekündigten neuen Gesellschaftsform „Austrian Limited“. Hier finden sich nur Schlagworte wie „niedriges Gründungskapital, unbürokratische Gründung, Englisch für wichtige Amtswege“.    

Insgesamt sind die im Zuge des Investitionspakets geplanten Maßnahmen großteils zu begrüßen. Mangels konkreter Details bleibt allerdings weitgehend offen, ob damit wirklich ein großer wirtschaftlicher Impuls erzeugt werden kann. Jedenfalls positiv zu bewerten ist die Ankündigung, dass bei der Sanierung von Gebäuden bzw. beim Austausch von Heizungen ein spezifischer Förderschwerpunkt bei einkommensschwachen Haushalten liegen soll.

Maßnahmen für besonders betroffene Branchen

Für die Abgabe von Speisen und Getränken im Bereich der Gastronomie bzw. des Tourismus, ebenso wie für Umsätze im Bereich Kunst und Kultur (Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen) und den publizistischen Bereich (Bücher sowie Zeitschriften bzw. Zeitungen) wird ein befristeter ermäßigter Steuersatz iHv 5 Prozent eingeführt. Dies ist insofern kritisch zu sehen, da davon ausgegangen werden kann, dass diese Absenkung nicht bei den KonsumentInnen ankommen wird (bzw. von der Regierung sogar ausdrücklich Gegenteiliges damit beabsichtigt wird) und zudem v.a. Branchenriesen wie z.B. Amazon (im Bereich des Buchhandels) oder die Kronen Zeitung (im Bereich der Printmedien) davon profitieren werden.

Zu begrüßen ist hingegen die Senkung der Umsatzsteuer auf Reparaturleistungen von 20 auf 13 Prozent, da dadurch Anreize in Richtung Kreislaufwirtschaft getätigt werden.

Weiters wird der Fixkostenzuschuss um 6 Monate verlängert. Zudem soll zeitlich befristet die Möglichkeit eines Verlustrücktrags vorgesehen werden. Damit wird ein einmaliger Verlustrücktrag (von Verlusten aus 2020) in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen in das Jahr 2018 ermöglicht.

Was fehlt?

In Zeiten der Rekordarbeitslosigkeit sind arbeitsmarktpolitische Instrumente das Gebot der Stunde. Es bedarf eines Bündels an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, um die Arbeitslosigkeit möglichst rasch wieder auf das Vorkrisenniveau zu senken. Wichtige Maßnahmen dafür wären insbesondere:

  • Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe auf 70 Prozent Nettoersatzrate (Kosten: 0,8 bis 1,2 Milliarden Euro für 2020)
  • 500 zusätzliche MitarbeiterInnen im AMS für gute und rasche Vermittlung (Kosten: 40 Millionen Euro)
  • Ausweitung des Auffangnetzes der Sozialhilfe u.a. durch befristete Aussetzung der Vermögensprüfung sowie armutsvermeidende Mindeststandards
  • „Chance 45“ als Weiterentwicklung der „Aktion 20.000“ für Arbeitslose über 45 Jahre, die länger als 2 Jahre keine Arbeit finden bei mindestens 1.700 Euro brutto (Vollzeit) – Kosten 270 Millionen Euro.
  • Erstausbildungsplätze für alle Jugendlichen, um deren Zukunftschancen zu sichern: zusätzliche Schulplätze, vor allem für Jugendliche ab der 9. Schulstufe und zusätzliche Ausbildungsplätze in der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA), da die Wirtschaft keine Lehrverhältnisse in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stellt.

Die Maßnahmen, welche Unternehmen zu Gute kommen, stellen in Bezug auf deren Kosten ein Vielfaches der gerade angeführten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen dar. So kostet bspw. der Verlustrücktrag rund 2 Milliarden Euro, die Investitionsprämie eine weitere Milliarde Euro, die Verlängerung des Fixkostenzuschusses sogar 6 Milliarden Euro. Es wird somit deutlich, dass es im Hinblick auf die notwendigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen schlichtweg am politischen Willen, und nicht an der Finanzierbarkeit gemangelt hat.

Fazit

Das von der Regierung vorgelegte Paket enthält zwar zum Teil begrüßenswerte Maßnahmen wie die Senkung des Eingangssteuersatzes, die Anhebung der Negativsteuer sowie Investitionen in thermische Sanierungen und den Ausbau erneuerbarer Energie. Während allerdings für Unternehmen sehr kostenintensive Maßnahmen gesetzt werden, fehlen arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Bekämpfung der Rekordarbeitslosigkeit zur Gänze. Weiters ist zu kritisieren, dass Arbeitslose mit einer Einmalzahlung abgespeist werden, (pensionierte) Bauern hingegen eine dauerhafte Entlastung erfahren.

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