EU-Lieferkettengesetz: Meilenstein oder Papiertiger?

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Die EU-Kommission legte im Februar einen Entwurf für ein seit langem gefordertes Lieferkettengesetz vor. Es soll die Rechte der ArbeitnehmerInnen im globalen Süden ebenso schützen wie die Umwelt. Wird es den Erwartungen gerecht?

Ob T-Shirts oder Elektronik, Haselnusscreme, Schokolade oder Tee – wir EuropäerInnen konsumieren Produkte, die im globalen Süden hergestellt bzw. angebaut werden. Mit dem Wissen, dass in vielen ärmeren Ländern weder die grundlegenden Rechte der ArbeitnehmerInnen, noch Umweltstandards respektiert werden. Entlang der sog. ‚Lieferketten’ unserer Produkte kommt es immer wieder zu Verletzungen von Gewerkschafts- und Menschenrechten, Ausbeutung, Gesundheitsgefährdung und zu enormen Schäden für Umwelt und Klima.

Entsprechend müssen Unternehmen in Europa für die Arbeitsbedingungen entlang ihrer gesamten Lieferkette zur Verantwortung gezogen werden: „Sie müssen dafür sorgen, dass Tochtergesellschaften, aber auch Subunternehmen Waren nicht mittels moderner Sklaverei oder Kinderarbeit herstellen. Ebenso darf die Umwelt keinen Schaden davon nehmen“, erklärt die Internationale Sekretärin der Gewerkschaft GPA, Sophia Reisecker. Gewerkschaften, Arbeiterkammern und zahlreiche NGOs fordern schon seit Jahren verbindlichen Regeln für mehr Unternehmensverantwortung entlang der Lieferketten. Nach dem Vorschlag des Rechtsausschusses des Europaparlaments im Vorjahr liegt nun – mit Verspätung – seit Februar der Entwurf der Kommission zum Lieferkettengesetz auf dem Tisch. Mit ihm will man den üblen Praktiken Einhalt gebieten und den globalen Handel fairer machen.

Sorgfaltspflichten

Ziel des Vorschlags ist es, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Reisecker betont, dass „Unternehmen verpflichtet werden sollen, die Gewerkschafts- und Menschenrechte zu respektieren, und zwar so, dass diese Rechte auch einklagbar sind.“

Der Entwurf der Kommission enthält durchaus einige Punkte, die den Forderungen der ArbeitnehmerInnenvertretungen entsprechen: So soll die gesamte Wertschöpfungskette umfasst sein und nicht nur der Produzent oder der Endverkäufer. Auch eine zivile Haftung ist grundsätzlich vorgesehen.

Erstmalig werden auf EU-Ebene verpflichtende menschen- und umweltrechtliche ‚Sorgfaltspflichten’ entlang der Lieferkette für Unternehmen festgeschrieben. „Dieser Ansatz darf tatsächlich als Paradigmenwechsel bezeichnet werden“, hält Reisecker fest, „Bislang gab es auf internationaler Ebene zwar Richtlinien, wie z.B. die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, diese waren jedoch leider nicht verbindlich.“

Richtlinie ohne Gewerkschaften

Ist der Vorschlag der Kommission also der lang erwartete Durchbruch? „Als Gewerkschafterin begrüße ich natürlich grundsätzlich die Vorlage des Entwurfs“, sagt Reisecker. Doch was die Kommission hier erarbeitet hat, geht nicht weit genug: „Um das Ziel der Richtlinie zu erreichen, nämlich die Arbeitsbedingungen der Menschen entlang von Lieferketten global zu verbessern, wäre ein weitaus ambitionierterer Ansatz nötig.“

Reiseckers erster, sehr grundlegender Kritikpunkt: Der Entwurf behandelt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, also deren nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten gegenüber Beschäftigten und Umwelt, er sieht aber keine verpflichtende Einbindung von Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnenvertretungen vor. „Dabei sind gerade sie es, die um die jeweiligen menschen- und umweltrechtlichen Risiken im Betrieb Bescheid wissen! Sie können auch Auskunft geben, welche Maßnahmen zu nachhaltigen Verbesserungen führen würden“, kritisiert Reisecker.

Trotzdem ist die Einbindung von Gewerkschaften und Betriebsräten im vorliegenden Entwurf nicht verpflichtend, bei der Definition des Begriffs ‚Stakeholder’ sind sie nicht explizit erwähnt.  „Die Beschäftigten sind doch keine Interessenträger unter vielen, sie stehen vielmehr im Mittelpunkt der ganzen Problematik“, sagt Reisecker. „Es muss ein gezielter Dialog mit Gewerkschaften und ihren VertreterInnen über Gestaltung und Umsetzung der Sorgfaltspflicht geführt werden.“

Unternehmensgröße

Der Entwurf sieht nun vor, dass die Sorgfaltspflichten für EU-Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten (und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. Euro weltweit) gelten, sowie auch für Unternehmen mit mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes in Risikosektoren (und mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. Euro weltweit). Zu den Risikosektoren zählen die Land-, Forst und Fischereiwirtschaft und deren Verarbeitung und Vertrieb, die Herstellung und der Vertrieb von Textil und Leder, sowie die Gewinnung von Bodenschätzen (Öl, Gas, Mineralien u.a.). Dazu kommen außerdem noch in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten, die einen Umsatz in gleicher Höhe innerhalb der EU erwirtschaften. Der Vorschlag gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für ihre Tochtergesellschaften und die gesamte Wertschöpfungskette.

Demnach sind rund 13.000 europäische Unternehmen und 4.000 Unternehmen aus Drittländern betroffen. Kleine und mittlere Unternehmen fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich dieses Vorschlags. „Das erfasst in Summe lediglich 0,2 Prozent der EU-Unternehmen bzw. rund 0,06 Prozent der österreichischen Unternehmen“, rechnet Reisecker vor. „Sorgfaltspflichten gelten demnach nur für große Unternehmen. Ob ein Unternehmen die Sorgfaltspflichten respektiert, hängt jedoch nicht zwingend mit seiner Größe zusammen. Hier wurde einfach der Anwendungskreis weitestmöglich eingeengt – die Wirtschaftslobby hat sich offenbar durchgesetzt!“

Haftungsregelung

Der Kommissionsentwurf enthält auch eine Haftungsregelung. Sie ermöglicht den Opfern von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu Schadenersatz. Doch auch hier gilt es, große Lücken bei der Anwendung zu schließen, denn der Entwurf lässt in seiner jetzigen Form zu viele Schlupflöcher zu. „Unternehmen soll es nicht erlaubt sein, sich ihrer Verantwortung in der Lieferkette zu entledigen“, führt Reisecker aus. „Was dem Entwurf fehlt ist ein menschenrechtszentrierter Zugang.“

Transnationale Verfahren für die Durchsetzung von ArbeitnehmerInnenrechten sind gegenwärtig teuer, langwierig und komplex: Kurze Verjährungsfristen, hohe Verfahrenskosten, begrenzter Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte, eine ungerechte Beweislastverteilung – all das erschwert den Opfern den Zugang zu ihrem Recht.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Verfahren oft nach Jahren an formalen Erfordernissen scheitern. Zu trauriger Berühmtheit brachte es hier beispielsweise die Klage der Angehörigen von ArbeiterInnen, die 2012 bei einem Brand in einer Fabrik in Pakistan ums Leben gekommen waren. In dieser Zuliefererfabrik des deutschen Textildiskonters Kik starben 258 Menschen, weil grundlegende Sicherheitskonzepte wie Notausgänge oder Feuerlöscher missachtet worden waren. Als der Fall 2019 endlich nach vielen Mühen vor einem deutschen Gericht landete, war er verjährt.

„Leider werden all die bestehenden Hürden bei transnationalen Verfahren durch den Entwurf nicht behoben“, kritisiert Reisecker. „Das künftige Recht muss opferorientiert sein. Für die Geschädigten muss es leichter werden, Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.“

Was im Entwurf außerdem fehlt, ist die Verknüpfung von Gesetzesverstößen und Sanktionen mit der Konsequenz, von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen zu werden. Jetzt ist lediglich der Ausschluss aus der öffentlichen Förderung noch vorgesehen. Reisecker: „Damit würde die öffentliche Hand hinter die Anforderungen an die Privatwirtschaft zurückfallen.“

Menschenwürdige Arbeit

Am gleichen Tag wie den Entwurf zum Lieferkettengesetz veröffentlichte die EU-Kommission eine ‚Mitteilung über menschenwürdige Arbeit weltweit’. Darin wird die dramatische globale Entwicklung der menschen- und arbeitsrechtlichen Situation des letzten Jahres zusammengefasst: Die Zahl der Kinder in Kinderarbeit ist erstmalig wieder im Steigen begriffen und betrifft 160 Millionen Kinder weltweit. 25 Millionen Menschen fristen ihr Dasein in Zwangsarbeit. Und die Verletzungen von Arbeits- und Gewerkschaftsrechten befinden sich derzeit auf einem Achtjahreshöchststand, hält der Internationale Gewerkschaftsbund in seinem Globalen Rechtsindex fest.

„Wenn wir diese Dynamik endlich aufhalten oder zumindest bremsen wollen, so wird es mehr brauchen als Ermahnungen und Verwaltungsstrafen“, betont Reisecker. „Als Gewerkschaften haben wir uns zusammen mit der Arbeiterkammer und vielen NGOs in der zivilgesellschaftliche Kampagne ‚Menschenrechte brauchen Gesetze’ für ein starkes EU-Lieferkettengesetz eingesetzt. Auch diesem Engagement ist es zu verdanken, dass die EU-Kommission mit viel Verspätung nun überhaupt endlich einen Entwurf vorgelegt hat“, hält Reisecker fest.

Als nächstes liegt der Ball beim Europäischen Parlament und beim Rat. Sie können den Entwurf nachschärfen, erklärt Reisecker: „Wir werden nicht locker lassen! Wir fordern hier dringend notwendige Nachbesserungen ein, nicht nur in Brüssel, auch bei der österreichischen Bundesregierung. Es braucht einen ambitionierten Text für ein starkes EU-Lieferkettengesetz.“

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