Wie läuft’s bei dir im Job? Bist du voller Tatendrang, fühlst dich in deiner Firma respektiert und die Zahlen am Konto klettern nach oben – oder eher das Gegenteil? Wir sagen dir, wie du deine Zufriedenheit steigern kannst!
Ein erfülltes Berufsleben, gute Zusammenarbeit im Team, ein motivierendes Gehalt und eine überzeugende Perspektive – so könnte man Jobzufriedenheit definieren. Doch mit der Zufriedenheit am Arbeitsplatz steht es nicht allzu gut: Laut dem letzten Arbeitsklima-Index der AK OÖ vom Februar ist die Zufriedenheit im Sinken begriffen und nähert sich besonders bei den Frauen einem historischen Tiefstand.
Wenn du an deinem Arbeitsplatz unzufrieden bist, so gibt es einige Schrauben, an denen du drehen kannst. Oder denkst du schon drüber nach, dir einen neuen Job zu suchen? Wir geben dir Tipps, wie du deine Situation verändern kannst.
Zu wenig Geld?
Wenn du deinen Gehaltszettel ansiehst, bist du nicht sicher, ob du lachen oder weinen sollst, ganz besonders in diesen schwierigen Zeiten der Teuerung?
Dein Gehalt richtet sich nach der Branche, in der du arbeitest und dem gültigen Kollektivvertrag. Auf deinem Dienstzettel, den du zu Beginn deiner Tätigkeit von deinem Dienstgeber erhalten hast, ist deine Einstufung laut Kollektivvertrag ersichtlich. Wenn du denkst, dass deine Bezahlung nicht deiner Ausbildung und Berufserfahrung entspricht, dann besprich das mit deinem Betriebsrat. Deine jährlich Gehaltserhöhung passiert übrigens nicht automatisch, die verhandelt deine Gewerkschaft GPA für dich!
Rechne auch deine Überstunden bzw. deine Mehrarbeitsstunden nach: Wurde alles ausbezahlt? Auch hier kann dir dein Betriebsrat helfen!
Melanie D., Kundenberaterin in einer großen Bank, war in ihrer Arbeit in den letzten Jahren sehr erfolgreich und wollte nicht nur eine Prämie, sondern eine nachhaltige Gehaltserhöhung: „Ich habe mich vom Betriebsrat beraten lassen, so konnte ich dann im Gespräch mit meiner Vorgesetzten meine Forderung durchsetzen.“
Wenn du also eine Gehaltserhöhung beanspruchen möchtest, dann mal los! Finde einen Termin mit deinem/r Vorgesetzen für ein Gespräch. Bereite dich gut darauf vor und überleg auch, welche Forderung realistisch wäre. Einen Leitfaden dafür findest in ‚7 Tipps für eine erfolgreiche Gehaltsverhandlung‘.
Oder du nutzt unser gratis online Tool und trainierst, wie du die nächste Gehaltsverhandlung perfekt meisterst.
Keine Karriereaussichten?
Du würdest gern mal was Neues versuchen oder die Karriereleiter nach oben klettern?
Wenn es dir um Aufstiegschancen geht, so kannst du selbst aktiv werden. Fehlen dir Kompetenzen für eine Beförderung? Informiere dich, wie du dich weiterbilden könntest: Reicht ein einwöchiges Seminar um spezielle Kenntnisse zu erwerben, oder willst du einen höherwertigen Abschluss? Viele Arbeitgeber sind durchaus bereit in die Ausbildung ihrer MitarbeiterInnen zu investieren und ihnen Schulungen zu bezahlen.
Oder du beantragst eine Bildungskarenz: Dabei handelt es sich um eine bezahlte Auszeit. Du kannst mindestens zwei, längstens zwölf Monate lang eine Bildungsmaßnahme besuchen, die vom AMS übernommen wird. Dein/e ArbeitgeberIn muss einverstanden sein. Genauere Infos dazu findest du in unserem Beitrag ‚In 10 Schritten zur Bildungskarenz‘.
Selin G., Elementarpädagogin aus Linz, hat sich im Laufe ihres Arbeitslebens verstärkt für die Arbeit mit Kindern mit Behinderungen zu interessieren begonnen. „Ich habe daher letzten Herbst Bildungskarenz genommen um eine Ausbildung in Sonderpädagogik zu absolvieren. Das war die beste Entscheidung meines Lebens, ich freu mich schon jetzt auf meine neuen Aufgabengebiete nach dem Abschluss!“
Schreckliche KollegInnen?
Du bist mit deiner Arbeit inhaltlich zufrieden, aber du teilst dein Büro mit einem intriganten Kollegen, der dich piesackt oder gar mobbt? Die Stimmung im Team ist unter null und alle misstrauen sich gegenseitig? Falls die Zusammenarbeit über einen längeren Zeitraum stark beeinträchtigt ist, solltest du aktiv werden! Sprich mit deiner/m Vorgesetzten oder wende dich an den Betriebsrat! Sinnvoll wären hier etwa Coaching oder Teambuilding-Aktivitäten.
„In unserem Team war eine Kollegin, die sich einfach nicht einfügen wollte. Für Fehler versuchte sie immer andere verantwortlich zu machen, hinter unserem Rücken redete sie schlecht über uns. Irgendwann wollte keiner mehr mit ihr zusammenarbeiten,“ erzählt Joachim, Labortechniker in einer Chemiefirma. „Unsere Bereichsleiterin hatte die Nase voll. Sie hat zusammen mit dem Betriebsrat Teambuilding-Aktivitäten organisiert und Gespräche geführt. Die schwierige Kollegin hat schließlich verstanden, dass es in ihrem eigenen Interesse ist, sich ins Team einzufügen.“
Unmögliche Arbeitszeiten?
In den letzten Wochen wurde in Österreich eine intensive Debatte zum Thema Teilzeit geführt. Die einen arbeiten zu viel, die anderen zu wenig, oft kann man sich seine Arbeitszeit nämlich nicht aussuchen. Verena P., Angestellte bei einer großen Supermarktkette im Raum Amstetten, fasst zusammen, was viele junge Familien betrifft: „Ich arbeite Teilzeit, 20 Stunden pro Woche, anders geht es nicht wegen der Kinder, der Kleine geht noch in den Kindergarten, die Große in die Volksschule. Mein Mann, der macht ständig Überstunden, denn sonst geht es sich mit dem Geld nicht aus.“
Was kannst du nun konkret tun, wenn dich die Arbeit auffrisst?
Wie läuft dein Arbeitstag ab, machst du z.B. regelmäßig Pausen? Wer länger als 6 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde Ruhepause. Antworten auf die meistgestellten Fragen dazu findest in unserem ‚Faktencheck Arbeitspausen‘.
Du hast auch ein Recht auf Ruhezeiten! Du musst elf Stunden pro Tag und am Wochenende durchgängig 36 Stunden ruhen können. Auch im Homeoffice musst du nicht rund um die Uhr erreichbar sein, sondern nur zu deinen Arbeitszeiten. Normalarbeitszeit (also deine regelmäßige Arbeitszeit, z.B. 38 oder 40 Stunden) und Überstunden zusammen dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Das gilt auch bei All-In-Verträgen.
Diese Höchstgrenzen und die Arbeitszeitregelungen können je nach Betrieb und Branche unterschiedlich ausfallen. Wenn du mit deinen Arbeitszeiten unzufrieden bist, aber nicht sicher, welche Regelung auf dich zutrifft: Frag deinen Betriebsrat oder deine Gewerkschaft GPA!
Wo ist der Betriebsrat?
Es läuft nicht rund in der Arbeit, die Stimmung ist im Keller, die ersten kündigen. Und der Betriebsrat? „Der Betriebsrat, der bringt doch eh nichts, ich mach‘ mir das schon selbst aus mit meinem Chef!“, sagt der Kollege, der immer meckert und nie zufrieden ist… Es gibt jede Menge Themen im Betrieb, wo der Betriebsrat zuständig ist. Und wenn es „Brösel“ gibt, so ist der Betriebsrat immer die beste Adresse!
In deinem Betrieb sind demnächst Betriebsratswahlen und du könntest dir vorstellen, dich zu engagieren? Du hast Ideen und Lösungsvorschläge für aktuelle Probleme im Betrieb? Als Mitglied des Betriebsrats kannst du aktiv mitgestalten. Du könntest dann nicht nur deine eigene Jobzufriedenheit verbessern, sondern auch die deiner KollegInnen. Für viele BetriebsrätInnen stellt ihre Tätigkeit eine erfüllende Aufgabe dar, bei manchen wird es – bei einer Freistellung – zu einem neuen Fulltime-Traumjob. Lies hier das Porträt einer Betriebsrätin mit vollem Einsatz.
Wenn es in deinem Betrieb allerdings noch keinen Betriebsrat gibt, dann wäre es vielleicht an der Zeit, einen neu zu gründen? Ein Betriebsrat kann u.a. Betriebsvereinbarungen abschließen und dadurch die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten wesentlich verbessern, z.B. bei der Arbeitszeit. Besonders bei ernsthaften Problemen sind Betriebsräte als eine gesetzliche Körperschaft ungleich effektiver und rechtlich abgesichert.
Wenn du ernsthaft überlegst, einen Betriebsrat bei dir im Unternehmen neu zu gründen, dann wende dich am besten direkt an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft GPA! Auch wenn du (noch) kein Mitglied bist, beraten dich unsere Profis in einer gratis Erstberatung.
Nichts geht mehr?
Wenn du alles versucht hast und sich schon länger das Gefühl breit macht, du bist in einer Sackgasse angelangt, dann hilft wahrscheinlich nur eins: den Job wechseln!
Das will wohlüberlegt sein – einfach beim Chef reinmarschieren und ihm die Kündigung auf den Tisch knallen ist keine gute Idee! Klüger ist es, wenn du dir einen neuen Job suchst und erst danach kündigst.
Kündigen kannst du immer zum Monatsletzten, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Um mit 30. April zu kündigen, muss dein Kündigungsschreiben also spätestens am 31. März einlangen. Vorsicht, wenn du es bist, die/der kündigt, dann hast du erst nach vier Wochen Wartefrist Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wir haben für dich die wichtigsten Punkte bei einer ArbeitnehmerInnen-Kündigung zusammengestellt.
Der Arbeitsmarkt ist in etlichen Branchen übrigens so gut wie schon lange nicht mehr! Viele Firmen suchen „händeringend“ nach Arbeitskräften. Bei Verhandlungen um die Arbeitszeit oder das Gehalt hast du daher gute Karten!
Manche Firmen bieten sogar ganz besondere „Zuckerl“ wie z.B. die 4-Tage-Woche an, um gute MitarbeiterInnen ins Unternehmen zu bringen. Viele Betriebe setzen verstärkt auf Homeoffice oder auf attraktive Arbeitszeitmodelle. Wenn du dich also beruflich verändern möchtest, dann wäre es jetzt vielleicht ein guter Zeitpunkt!