Meine Rechte mit Kind: Elternteilzeit

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Elternteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitarbeit, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Eltern erleichtern soll. Hier hat der Gesetzgeber außerdem kürzlich einige Änderungen vorgenommen!

Im Anschluss an Mutterschutz und Karenz brauchen junge Mütter und Väter oft noch mehr Zeit für die Betreuung ihrer Kinder. Die Elternteilzeit soll dir helfen, Arbeit und Kinder besser unter einen Hut zu bringen. Du hast drei Möglichkeiten: Du kannst dabei (1) Arbeitszeit reduzieren, oder (2) die Arbeit anders legen (also zu anderen Zeiten arbeiten als davor), oder (3) beides.

Alle Bestimmungen für die Elternteilzeit gelten auch für Adoptiv- und Pflegeeltern. Ganz wichtig: Während deiner Elternteilzeit genießt du Kündigungs- und Entlassungsschutz!

Elternteilzeit: Was sind meine Rechte?

Es gilt, einige Voraussetzungen bei der Planung zu beachten. Zunächst muss deine Elternteilzeit mindestens 2 Monate lang dauern. Wenn du seit drei Jahren (inkl. Karenz) in deiner Firma bist und dort mindestens 21 Beschäftigte arbeiten, besteht ein Rechtsanspruch. Du kannst bis zum 8. Geburtstag deines Kindes Elternteilzeit nehmen, allerdings nur höchstens 7 Jahre lang. Von den 7 Jahren werden die Schutzfrist nach der Geburt und die Karenzen beider Eltern abgezogen.

Wenn für dich kein Rechtsanspruch besteht, ist es aber trotzdem möglich, mit deinem Arbeitgeber eine individuelle Vereinbarung treffen. Hier gibt es mit November 2023 einige Neuerungen:  Du kannst nun ebenfalls bis zum Ende des 8. Lebensjahres deines Kindes Elternteilzeit nehmen. Karenzen und Schutzfrist werden hier nicht eingerechnet, es gibt auch kein Höchstausmaß. Falls dein/e Arbeitgerber:in dein Ansuchen ablehnt, so muss er/sie das schriftlich begründen!

Der Kündigungsschutz gilt bei beiden Varianten bis vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes. Du musst die Elternteilzeit außerdem fristgerecht anmelden (z.B. nach der Karenz spätestens drei Monate vor Antritt).

Wie du siehst, es gilt hier einiges zu beachten – also lass dich sicherheitshalber von deinem Betriebsrat oder deiner Gewerkschaft GPA beraten!

Um wie viel kann ich in der Elternteilzeit meine Stunden reduzieren?

Wenn du deine Arbeitszeit reduzieren möchtest und vorher Vollzeit gearbeitet hast, so musst du während der Elternteilzeit mindestens 12, maximal aber 32 Stunden arbeiten. Du kannst die Elternteilzeit auch gemeinsam mit deinem Partner/ deiner Partnerin in Anspruch nehmen, damit ihr euch die Betreuung besser aufteilen könnt. Ihr könnt allerdings nicht Elternteilzeit mit Karenz kombinieren.

Kann ich während der Elternteilzeit meine Arbeitszeiten anders legen?

Ja! Für jene, die nur die Lage der Arbeit verändern wollen, weil sie z.B. wegen der Kinderbetreuung keine Abendschichten leisten können, für die gibt es im Rahmen der Elternteilzeit auch eine Lösung: Sie können nur zu jenen Zeiten zu arbeiten, wo die Kinderbetreuungseinrichtungen geöffnet sind, also tagsüber und nicht abends, nachts oder frühmorgens. Die wöchentliche Arbeitszeit bleibt aber gleich..

Kann ich auch kürzer und zu anderen Zeiten arbeiten?

Ja, es ist im Rahmen der Elternteilzeit auch möglich, beide Varianten zu kombinieren. Du kannst deine Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig deine Arbeit anders legen, damit du zu Zeiten arbeitest, wo eine Betreuung deines Kindes problemlos möglich ist.

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