Was Türkis und Blau mit Österreich vorhaben

Illustration: P.M. Hoffmann
Illustration: P.M. Hoffmann

Länger arbeiten für weniger Geld, Zugriff auf die Ersparnisse von Arbeitslosen, höhere Mieten und Schikanen für Flüchtlinge. Das bringt das Programm der neuen Bundesregierung. Die Vorhaben der neuen Bundesregierung auf dem Prüfstand.

Unter dem Titel „Zusammen für unser Österreich“ legte die türkis-blaue Bundesregierung ihr Programm für eine Veränderung Österreichs vor. Auch wenn viele Punkte noch auf Konkretisierung warten, lässt sich doch ein klarer Trend erkennen: Menschen mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende, Arbeitslose und MieterInnen stehen auf der Verliererseite, während Industrielle, Immobilienbesitzer und Besserverdiener sich auf der Gewinnerseite wiederfinden. Während die ArbeitnehmerInnen sich auf längere Arbeitszeiten einstellen müssen und viele durch den Wegfall von Überstundenzuschlägen auch weniger verdienen werden, können sich Konzerne wegen der geplanten Senkung der Körperschaftssteuer auf eine Milliardenersparnis freuen. Veränderungen im Mietrecht werden die Rechte der VermieterInnen stärken und zu höheren Kosten für Mieterinnen führen. Während Grunderwerb, für jene, die sich das leisten können, günstiger gemacht wird, wird zukünftig auf Ersparnisse von Arbeitslosen zugegriffen. Die angekündigte Entlastung für Familien und die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge nutzen nur jenen, die mehr als 1.342 Euro brutto verdienen. Wer weniger verdient, geht leer aus. Die Aktion 20.000, die vielen älteren Menschen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht hätte, wird dagegen ersatzlos gestrichen. Wohl um die eigenen WählerInnen von den unpopulären Maßnahmen abzulenken und ein zentrales Wahlversprechen einzulösen, werden die Grundrechte von Flüchtlingen massiv beschnitten. Sie sollen in Massenquartieren „konzentriert“ untergebracht werden, müssen mitgebrachtes Bargeld abgeben und können nach der Anerkennung nur noch mit einer reduzierten Mindestsicherung rechnen. Entgegen den bisherigen sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten werden Maßnahmen, die die Industrie seit Jahren fordert und die bisher am Widerstand der Gewerkschaft en scheiterten, wie die Ausweitung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, nun einseitig und ohne Gegenleistung für die Arbeitnehmerinnen umgesetzt. So gibt es weder eine leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche noch einen Rechtsanspruch darauf, nach langen Arbeitszeiten ganze Tage freinehmen zu können. Es ändern sich also nicht nur die Inhalte der Gesetzesvorhaben, sondern auch die politischen Spielregeln. Die
„Zeit des Abtauschens“, wie ausgewogene Lösungen abwertend bezeichnet wurden, ist vorbei. Bislang wurden in arbeits- und sozialpolitischen Materien immer die SozialpartnerInnen um Vorschläge ersucht und Änderungen nur dann umgesetzt, wenn sie für beide Seiten akzeptabel waren. Geht es nach der türkis-blauen Regierung soll das nun anders werden und Gewerkschaften und Arbeiterkammer bei der Entstehung von Gesetzen, die die Arbeitnehmerinnen betreffen, keine Rolle mehr spielen. Auch die geplanten Veränderungen bei der Selbstverwaltung der Sozialversicherung und der Arbeiterkammer, die Zusammenlegung und Reduzierung von Betriebsratskörperschaften und Abschaffung der Jugendvertrauensräte stehen ganz im Zeichen dieses Ziels, die Gewerkschaften möglichst aus allen gesellschaftspolitischen Bereichen zu verdrängen und zu schwächen.

Schwächung der Betriebsräte

Die Regierung hat angekündigt, einen modernen ArbeitnehmerInnenbegriff zu schaffen. Was sich dahinter verbirgt, ist die Zusammenlegung der Betriebsratskörperschaften der Arbeiterinnen und Angestellten und damit verbunden eine Reduktion der Betriebsratsmandate und der freigestellten BetriebsrätInnen. Es geht also nicht um ein einheitliches Arbeitsrecht, sondern um die Schwächung der betrieblichen Vertretung. Das Arbeitsverfassungsgesetz ermöglicht bereits jetzt die Vertretung der Belegschaft durch einen gemeinsamen Betriebsrat. Das setzt jedoch voraus, dass sich beide Belegschaftsgruppen dafür bewusst entscheiden.  Aus gewerkschaftlicher Sicht ebenfalls abzulehnen ist der Plan, den Jugendvertrauensrat abzuschaffen. Dass es in Zukunft bereits ab 16 Jahren möglich sein soll, den Betriebsrat zu wählen, ist kein überzeugendes Argument für die Abschaffung des Jugendvertrauensrates.

Beispiele:

Ein Unternehmen mit 60 Angestellten und 55 Arbeiterinnen hat derzeit einen Angestelltenbetriebsrat mit 4 Mandaten und einen Arbeiterbetriebsrat mit eben falls 4 Mandaten. Ein gemeinsamer Betriebsrat hätte nur noch insgesamt 5 Mandate, also 3 weniger.

Ein Unternehmen mit 180 Angestellten und 304 Arbeiterinnen hat derzeit einen Angestelltenbetriebsrat mit 5 Mandaten und einen Arbeiterbetriebsrat mit 7 Mandaten. Ein gemeinsamer Betriebsrat hätte nur noch 8 Mandate, also 4 weniger.

Anhebung der Höchstarbeitszeit

Unter dem Schlagwort „Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Arbeitszeitgesetze“ plant die neue Regierung eine Verlängerung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche. Die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit in Gesetzen und Kollektivverträgen soll unberührt bleiben. Derzeit sind 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden in der Woche nur als Ausnahme möglich, wenn es ansonsten zu einem unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil für ein Unternehmen käme, und für maximal 24 Wochen im Jahr und maximal 8 Wochen am Stück. Notwendig ist dafür eine Betriebsvereinbarung. In Betrieben ohne Betriebsrat kann  eine Einzelvereinbarung abgeschlossen werden, außerdem ist eine arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsfeststellung notwendig. In Zukunft können sich Arbeitgeber durch eine einmalige Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung quasi eine Blankoermächtigung ausstellen lassen und damit wesentlich einfacher die Arbeitszeiten ausdehnen. So wird aus einer Ausnahmeregelung für bestimmte Situationen eine generelle Verlängerung der Höchstarbeitszeiten.

Gleitzeit

Auch bei der Gleitzeit soll die tägliche Arbeitszeithöchstgrenze auf 12 Stunden angehoben werden. Derzeit beträgt die tägliche Normalarbeitszeit bei Gleitzeit maximal 10 Stunden und ist somit deckungsgleich mit der Höchstgrenze der täglichen Arbeit. Es ist zu befürchten, dass – in Übereinstimmung mit dem bisherigen Regelungsregime – auch
die 11. und 12. Stunde zukünftig Normalarbeitszeit darstellen werden und daher nur noch Gleitzeitstunden ohne Überstundenzuschlag anfallen.

Verbetrieblichung

Was derzeit die Sozialpartner aushandeln und in branchenweiten Kollektivverträgen festhalten, soll zunehmend auf betrieblich Ebene verlagert oder in individuellen Regelungen vereinbart werden – und das nicht nur bei der Höchstarbeitszeit. Auch Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, die derzeit nur im Kollektivvertrag vereinbart werden
dürfen, können zukünftig auf betrieblicher Ebene vereinbart werden. Es werden also nicht nur die Arbeitszeithöchstgrenzen ausgedehnt, sondern auch die Ruhezeiten können in Zukunft leichter verkürzt werden.

Wirksamkeit von Strafen abbauen

Strafen für Unternehmen, die gegen das Arbeitszeitgesetz oder das Arbeitsruhegesetz verstoßen, sollen in Zukunft deutlich vermindert und so weniger abschreckend gestaltet werden. Zukünftig gibt es bei mehreren Verstößen nur noch eine Strafe statt mehrerer Strafen. Selbst Unternehmen, die Hunderte Arbeitnehmerinnen mit gesetzwidrigen Arbeitszeiten beschäftigen, habe dann nur noch mit einer Strafe zu rechnen. Unternehmen müssen zudem erst beim zweiten Verstoß überhaupt Strafe zahlen. Das wird dazu führen, dass die Unternehmen die verbilligten Strafen einfach einkalkulieren.

Beispiel:

Beschäftigt ein Arbeitgeber unzulässigerweise 15 Arbeitnehmerinnen an einem Feiertag, muss nach derzeitiger Rechtslage pro ArbeitnehmerIn eine Strafe bezahlt werden – also insgesamt 15 Strafen. Zukünftig muss insgesamt nur noch eine Strafe für alle 15 ArbeitnehmerInnen bezahlt werden.

Lohn- und Sozialdumping

Auch beim Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping ist im Regierungsprogramm eine massive Verschlechterung vorgesehen. Zukünftig wird der Entgeltbegriff des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes nur noch auf den Grundlohn angewendet. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, das etwa Überstunden oder Zulagen nicht ausbezahlt, nicht mehr unter strafbares Lohn- und Sozialdumping fällt.

ArbeitnehmerInnenschutz abbauen

Auch beim ArbeitnehmerInnenschutz sind massive Einschnitte zu befürchten. So gibt es im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz derzeit eine Reihe von Bestimmungen, die besser sind als EU-Mindestvorschriften. Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Zur Gesamtstrategie der Regierung passen auch Vorhaben,
wie das Zurückstutzen der Aufgaben der Arbeitsinspektion auf Service und Beratung und die in den Raum gestellte Abschaffung der AUVA, was de facto die Einstellung der Prävention arbeitsbedingter Gefahren und Gesundheitsrisiken bedeuten würde.

Angriff auf die Arbeiterkammer

Zwar stellt die Regierung die Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer nicht infrage, sie fordert aber, dass die AK bis zum 30. Juni 2018 vorlegt, wie sie durch „Effizienzsteigerungen“ die Mitglieder finanziell entlastet, und die Regierung wird dann beurteilen, ob ihr das weitreichend genug ist. Ansonsten behält sich die Regierung Maßnahmen vor, wie eine Kürzung der AK-Umlage. Bereits jetzt werden die Mittel der AK äußerst effektiv eingesetzt. Allein im Jahr 2016 wurden 3,6 Millionen Mitglieder beraten und 532 Millionen Euro in Streitfällen für die Mitglieder erstritten.

Schwächung der Sozialversicherung

Einen kompletten Bruch mit dem bisherigen System stellen die Vorhaben zur Reform der Sozialversicherung dar. Die Sozialversicherung wird de facto „redimensioniert“. Statt 21 Sozialversicherungsträgern soll es zukünftig nur noch 5 geben. Die Gebietskrankenkassen – und zwar nur die Gebietskrankenkassen – müssen ihre Rücklagen an die Länder abgeben. Die Sonderversicherungsträger, die teilweise viel höhere Rücklagen haben, werden diese hingegen behalten. In der Selbstverwaltung der ArbeitnehmerInnen werden künftig ArbeitgeberInnen und Regierungsvertreterinnen die Mehrheit haben. Lohnnebenkosten sollen überall dort gesenkt werden, wo es sich um reine ArbeitgeberInnenbeiträge handelt – also etwa bei der Unfallversicherung. (Konkret soll der Beitrag zur Unfallversicherung von 1,3 Prozent auf 0,8 Prozent reduziert werden. Das sind 40 Prozent weniger Einnahmen und das bedeutet zwangsläufig wesentliche Leistungseinschränkungen.) Die Kosten werden in Systeme verschoben, in denen auch Arbeitnehmerinnen Beiträge zahlen. Es kommt zu Kostenverschiebungen von der Unfallversicherung zur Krankenversicherung, vom Familienlastenausgleichsfonds zur Krankenversicherung und vom Insolvenzentgeltfonds zur Arbeitslosenversicherung. Es werden also die Arbeitgeber entlastet und den Preis zahlen ArbeitnehmerInnen, die etwa einen Arbeitsunfall haben und Rehabilitationsmaßnahmen brauchen. Außerdem plant die Regierung, dass zukünftig die Finanzämter und nicht mehr die Krankenkassen die Beiträge für die Sozialversicherung einheben und prüfen. Derzeit heben die Finanzämter die Steuern und die Krankenkassen die Sozialversicherungsbeiträge ein. Hier geht es nicht um eine organisatorische Frage oder gar mehr Effizienz, sondern darum einen lange gehegten Wunsch der Wirtschaft umzusetzen und eine effektive Kontrolle von Unterentlohnung und Scheinselbstständigkeit zu beseitigen. Letzten Endes läuft es darauf hinaus, dass es den schwarzen Schafen unter den Arbeitgebern leichter gemacht wird, ihre Beschäftigten um das zu betrügen, was ihnen zusteht.

Pensionen

Eine Reihe von Ankündigungen bezieht sich auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut, tatsächlich überwiegen aber auch hier die Verschlechterungen. Die in den Raum gestellte Reduzierung der anrechenbaren Arbeitslosen- und Krankengeldzeiten bei Frühpensionierungen wird den Zugang zur Korridorpension und der Schwerarbeitspension erschweren und die Pensionshöhe jener reduzieren, die ihren Job verlieren oder länger krank sind. Vorgesehen ist auch die Ablöse des Berufsschutzes durch einen Einkommensschutz und die Einführung eines Teilpensionsrechtes als Einkommensschutz, wenn der erlernte Beruf aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr ausgeübt werden kann. Es ist anzunehmen, dass der Zugang zu den krankheitsbedingten Pensionen durch diese Umstellung weiter erschwert wird. Auch bei der Altersteilzeit wird der Zugang erschwert und das früheste Antrittsalter um
zwei Jahre angehoben.

Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung

Bei der Arbeitslosenversicherung und der Mindestsicherung zeichnen sich gravierende Verschlechterungen ab. De facto führt die neue Regierung das Hartz-IV-System in Österreich ein. Die Notstandshilfe soll abgeschafft und in die Arbeitslosenversicherung integriert werden. Nach einer gewissen Zeit des Leistungsbezuges fallen Langzeitarbeitslose in die Mindestsicherung, was bedeutet, dass der Anspruch auf Leistungen mit der Verwertung ihres Vermögens verbunden ist. Verschärft werden auch die Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Jobvermittlung. Für eine Teilzeitbeschäftigung sind zukünftig 2 statt 1,5 Stunden Wegzeit zumutbar und bei Vollzeitarbeit 2,5 statt 2 Stunden. Bei der Mindestsicherung ist eine Deckelung der Leistung auf 1.500 Euro pro Familie geplant. Außerdem erhält Mindestsicherung nur noch, wer in den letzten sechs Jahren mindestens fünf Jahre in Österreich gelebt hat.

Steuerentlastung

Verglichen mit den großen Ankündigungen des Wahlkampfes, die Steuern um 12 bis 14 Milliarden Euro zu senken, fallen die Steuerentlastungen im Regierungsprogramm recht mager aus. Familien sollen durch einen „Abzugsbetrag“ von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr gefördert werden. Der Abzugsbetrag steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und  das Kind in Osterreich lebt. Der „Familienbonus Plus“ ist nicht negativsteuerfähig, sodass GeringverdienerInnen davon nicht profitieren. Frauen etwa werden vom türkisblauen Familienbonus benachteiligt: 45 Prozent der Arbeitnehmerinnen verdienen unterhalb der Steuergrenze und haben nichts davon. Als weitere kurzfristige Entlastungsmaßnahme wird eine Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen angekündigt. Für Personen, die unter der Steuergrenze liegen, bringt allerdings auch das nichts, da sie keine Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Als Ziel enthalten ist im Regierungsprogramm auch eine Senkung der Körperschaftssteuer auf nicht entnommene Gewinne. Je nach Ausgestaltung würde das zwischen 2 und 4 Milliarden Euro kosten. Das Argument der Regierung, dass damit Investionen gezielt gefordert werden, ist bei näherer Betrachtung nicht haltbar, weil die Steuerbegünstigung ja auch gewährt wird, wenn der Unternehmer das Geld anspart und nicht investiert.

Wohnen und Mietrecht

Im Wohnrecht sind nachteilig Änderungen für Mieterinnen vorgesehen, die dazu führen werden, dass Wohnen sich weiter verteuert. Die Position der Eigentümerinnen und Vermieterinnen wird dagegen gestärkt. Es sollen „marktkonforme Mieten“ bei Neubauten und bei gesamt sanierten Gebäuden durchgesetzt, also die Mieten erhöht werden. Für BesserverdienerInnen im kommunalen und gemeinnützigen Wohnbau soll es regelmäßige Mietzinsanpassungen geben. Der Lagezuschlag bei Gründerzeitgebäuden wird zugelassen. Bereits jetzt ist Mieten teuer: Die Nettomieten stiegen seit 2012 um 17 Prozent, die Haushaltseinkommen dagegen nur um 6 Prozent. Die Durchsetzung marktkonformer Mieten bei sanierten Häusern könnte zu einem weiteren Anstieg der Mieten auf bis zu 20 Euro pro m2 führen. Eigentum und Mietkauf sollen durch das neue Regierungsprogramm gestärkt werden. Das Eintrittsrecht in Mietvertrage wird eingeschränkt.

 

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