Neujahrsvorsätze: Wie du 2023 neuen Schwung in deine Arbeit bringst

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Jedes Jahr die gleichen guten Vorsätze, nichts ändert sich? Wir haben einige Ideen und Tipps für dich, damit es im kommenden Jahr im Job besser läuft: Weniger arbeiten, mehr verdienen – und endlich einen Betriebsrat gründen!

Mehr Pausen machen!

Schon wieder durchgearbeitet und das Weckerl zu Mittag vorm Computer gegessen? Wenn du regelmäßig keine Zeit für deine Mittagspause finden kannst, dann wäre das einen guten Vorsatz wert! Denn Pausen sind nicht nur wichtig für deine Gesundheit, sie stehen dir auch von Rechts wegen zu: Wer länger als 6 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde Ruhepause. Die Pause kann auch aufgeteilt werden.

Wann du deine Pause(n) nehmen kannst, hängt von deinem Betrieb ab. Pausen sind nicht Arbeitszeit – sie werden nicht bezahlt, aber dafür darfst du deinen Arbeitsplatz verlassen und musst nicht erreichbar sein. Und wer überwiegend am Bildschirm arbeitet, muss sogar regelmäßig Pausen einlegen. Diese Pausen sind auch bezahlt und Teil der Arbeitszeit.

Endlich normal viel arbeiten!

Du findest, dass du insgesamt viel zu viel Zeit im Betrieb verbringst und möchtest im neuen Jahr endlich mal „normal“ viel arbeiten? Was ist denn eigentlich „normal“?

Unter der sog. ‚Normalarbeitszeit’ versteht man die regelmäßige Arbeitszeit ohne Überstunden. Die gesetzliche tägliche Normalarbeitszeit darf 8 Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten.

Es gibt aber Ausnahmen: Viele Kollektivverträge sehen eine kürzere Normalarbeitszeit vor, z.B. 38,5 oder 37 Stunden. Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung können auch eine Ausdehnung ermöglichen, auf 9 oder 10 Stunden, etwa bei 4-Tage-Woche, oder bei Gleitzeit oder bei Schichtarbeit. Dafür gelten aber bestimmte Regeln und Bedingungen! Frag deinen Betriebsrat oder deine Gewerkschaft GPA!

Weniger Überstunden!

Normalarbeitszeit und Überstunden zusammen dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten: So darf täglich nicht mehr als 10 Stunden, wöchentlich nicht mehr als 50 Stunden gearbeitet werden. Wie immer gibt es Ausnahmen, aber das sind die Grundregeln.

Überstunden dürfen nur dann angeordnet werden, wenn es tatsächlich erforderlich ist und eine Verpflichtung zur Überstundenarbeit besteht. Dabei müssen auch die Interessen des/r ArbeitnehmerIn wie z. B. Kinderbetreuung berücksichtigt werden.

Ein Sonderfall ist der All-in-Vertrag. Dieser ist sicher kein Freibrief für arbeiten rund um die Uhr, sondern ein Arbeitsvertrag, der Überstunden in einem bestimmten Ausmaß bereits inkludiert. Trotzdem gelten das Arbeitszeitgesetz und die gesetzliche Höchstarbeitszeit!

Mehr Infos zu Überstunden und deinen Rechten findest du hier!

Am Wochenende keine E-Mails checken

Sonntag abends die wichtigsten E-mails beantwortet. Im Urlaub immer das Diensthandy mit dabei. Die Nase voll davon? Entgrenzte Arbeitszeit belastet nicht nur das Privatleben, sondern auch die Gesundheit! So praktisch es sein mag, via Handy oder Laptop rasch von zu Hause aus „Kleinigkeiten“ zu erledigen – dir stehen Ruhezeiten zu! Du musst elf Stunden pro Tag und am Wochenende durchgängig 36 Stunden ruhen können. Da darfst du dienstlich nicht beansprucht werden. Natürlich gibt es Betriebe und Branchen mit anderen Regelungen, aber die müssen klar definiert sein!

Auch im Homeoffice musst du nicht rund um die Uhr erreichbar sein, sondern nur zu deinen Arbeitszeiten. Wenn hingegen ganz offiziell von dir erwartet wird, dass du auch in deiner Freizeit erreichbar zu sein hast, so handelt es sich um Rufbereitschaft, und diese muss abgegolten werden.

Falls es in deinem Betrieb für dich immer schwieriger wird, die Freizeit von der Arbeitszeit zu trennen, dann wende dich an deinen Betriebsrat oder an deine Gewerkschaft GPA!

Nicht krank zur Arbeit kommen

Es ist gerade extrem viel zu tun, da kann ich doch nicht fehlen! Statt den grippalen Infekt auszukurieren, wirft man ein fiebersenkendes Medikament ein und schleppt sich in die Firma. Das kommt dir bekannt vor? Leider ist das nicht nur für die eigene Gesundheit abträglich, sondern auch für die KollegInnen, die sich bei dir anstecken.

Daher in Zukunft: Wenn du zu krank bist um zu arbeiten, bleib zu Hause! Vergiss nicht, deinem Chef oder deiner Chefin gleich Bescheid zu sagen, dass du nicht kommen kannst. Die Ursache bzw. die ärztliche Diagnose für deinen Krankenstand gehen deinen Dienstgeber aber nichts an, das fällt unter den Datenschutz. Homeoffice ist übrigens kein „Krankenstand light“, wo du hustend und fiebernd daheim vorm Computer sitzen musst. Auch im Homeoffice hast du ein Recht auf Krankenstand!

Meine Urlaube planen

Gegen den Blues nach den Feiertagen hilft am besten die Urlaubsplanung fürs nächste Jahr! Wie du deine Urlaubstage so legst, dass du maximale Freizeit rausholen kannst, erfährst du hier.

Wichtig ist dabei, dass du deine Rechte kennst! Urlaub ist Vereinbarungssache: Dein/e ChefIn muss deinen Urlaub zwar bewilligen, kann dich aber umgekehrt auch nicht zwangsweise auf Urlaub schicken. Bereits bewilligter Urlaub kann nicht ohne weiteres wieder gestrichen werden. Selbst wenn du noch nicht so lange in deiner Firma arbeitest, dein Urlaubsanspruch wächst mit jedem Monat um 2 (5-Tage-Woche) bzw. 2,5 (Samstag Werktag) Tage. Urlaubstage verfallen übrigens erst nach zwei Jahren!

Eine Weiterbildung besuchen

Du spielst schon länger mit dem Gedanken, neu durchzustarten? Wann, wenn nicht jetzt – Zeit für eine Weiterbildung! Das erfordert jedoch ein bisschen Planung und Information. Denn du hast die Möglichkeit, dir eine bezahlte Auszeit für deine Weiterbildung zu nehmen, die Bildungskarenz oder die Bildungsteilzeit.

Vorweg: Dein/e ArbeitgeberIn muss damit einverstanden sein, einen Rechtsanspruch gibt es nämlich nicht. Dafür erhältst du finanzielle Unterstützung vom ams und bist weiterhin sozialversichert. Du kannst alle Kurse oder Bildungsabschlüsse belegen, die dich beruflich weiterbringen, z.B. eine Fremdsprache lernen, eine fachliche Schulung absolvieren, dich in deinem Bereich weiterqualifizieren oder einen Schul- oder Studienabschluss nachholen.

Hier erklären wir dir Schritt für Schritt wie das geht!

Eine Gehaltserhöhung verhandeln

Endlich mehr Gehalt, das wär’s doch! Nur: Wie geht man das richtig an? Als erstes solltest du herausfinden, wieviel in deiner Branche und in deiner Position üblich ist. Dann brauchst du natürlich auch gute Argumente, warum du mehr bekommen solltest: Hast du im letzten Jahr etwas Besonderes geleistet? Bist du die Stütze deiner Abteilung? Hast du neue Aufgaben übernommen? Versuche, deinen Wert für dein Unternehmen realistisch einzuschätzen.

Dann finde einen Termin mit deinem/r Vorgesetzten für ein Gespräch! Stell konkrete Forderungen. Vergiss nicht: Es ist eine Verhandlung! Du solltest auf keinen Fall wütend werden und drohen, die Firma zu verlassen. Selbst wenn es nicht beim ersten Versuch klappt, bleib dran – wichtig ist, die Initiative zu ergreifen.

Du willst dich noch besser auf des Gespräch vorbereiten? Mit unserem gratis online Tool lernst du schnell, wie du die nächst Gehaltsverhandlung perfekt meisterst.

Einen neuen Job suchen

Es wird Zeit für etwas Neues? Schon länger überlegst du, zu einem neuen Arbeitgeber zu wechseln. Sei es, weil dich dein alter Job nicht mehr richtig ausfüllt, sei es, weil du neue Herausforderungen suchst. Oder vielleicht bist du gerade arbeitslos und willst bei der Suche neu durchstarten.

Vergiss nicht: Jobsuche ist viel Aufwand! Du musst den Arbeitsmarkt genau beobachten, deinen Lebenslauf schreiben, passende Bewerbungsschreiben verfassen. Und dann beim Vorstellungsgespräch deinen zukünftige/n ArbeitgeberIn überzeugen, dass du die/der Richtige bist. Wie das geht, das erklären wir dir hier.

Endlich der Gewerkschaft beitreten!

Ja aber… muss ich da nicht Mitgliedsbeiträge zahlen? Ja, du zahlst maximal 1 Prozent deines Bruttoeinkommens und kannst deinen Mitgliedsbeitrag von der Lohnsteuer absetzen. Das ist ist Summe sehr wenig, für das, was du alles zurückbekommst:

Unsere 280.000 Mitglieder schätzen besonders, dass sie sicherer im Arbeitsleben sind. Sie genießen Rechtsschutzvertretung vor Arbeitgeber, Gericht und Behörden, Berufshaftpflicht-Versicherung, sowie Beratung zu Pension, Sozialversicherung, Weiterbildung und mehr. Außerdem bietet die Mitgliedschaft exklusive Angebote bei Urlaub, kulturellen Veranstaltungen und Shopping bei über 100 VertragspartnerInnen.

Je mehr Mitglieder die Gewerkschaft hat, umso stärker ist sie und umso besser kann sie für deine Interessen kämpfen! Als Mitglied sicherst du Leistungen wie die jährlichen Gehaltserhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Regelungen für gute Arbeitszeiten und den Kampf gegen Ungerechtigkeiten in der Arbeitswelt.

Für den Betriebsrat kandidieren (oder einen gründen)

In deinem Betrieb sind dieses Jahr Betriebsratswahlen und du könntest dir vorstellen, dich zu engagieren? Du hättest einige gute Ideen und Lösungsvorschläge für aktuelle Probleme im Betrieb? Aber du zögerst noch und bist unsicher? Dann tu den ersten Schritt und sprich mit einem Kollegen oder einer Kollegin aus dem aktuellen Betriebsratsteam! Vielleicht wird ja 2023 das Jahr, wo du erstmals bei der Betriebsratswahl auf der Wahlliste stehst!

Wenn du gerade überlegst, einen Betriebsrat bei dir im Unternehmen neu zu gründen, dann wende dich am besten direkt an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft GPA! Auch wenn du (noch) kein Mitglied bist, beraten dich unsere Profis für Arbeitsrecht in einer gratis Erstberatung. Alle Anfragen werden von unseren RechtsberaterInnen selbstverständlich vertraulich behandelt, dein/e ChefIn erfährt nichts davon!

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